Wichtige Fristen der RSA-Zertifikate

Die Umstellung der Telematikinfrastruktur-Zertifikate auf ECC betrifft jede Praxis.
Karten, Konnektoren und Dienste haben feste Ablaufdaten. Wer diese Fristen kennt und frühzeitig einplant, vermeidet technische Ausfälle und unnötigen Handlungsdruck. Wir erklären Ihnen im Folgenden die Umstände und zeigen Ihnen auf, welche Komponenten betroffen sind und bis wann ein Austausch erforderlich ist.

 

Warum ist der Austausch notwendig?

Die Telematikinfrastruktur stellt ihre kryptografische Basis um. Statt RSA kommt künftig ausschließlich ECC zum Einsatz. Hintergrund ist eine klare regulatorische Vorgabe: RSA-Zertifikate sind in der TI nur noch bis 31.12.2025 zulässig. Grundlage dafür sind die Anforderungen des BSI und der gematik.
ECC bietet ein höheres Sicherheitsniveau bei gleichzeitig geringerem Rechen- und Speicherbedarf. Das ist Voraussetzung dafür, dass TI-Komponenten auch in den kommenden Jahren zuverlässig und sicher betrieben werden können.

 

Was passiert, wenn nicht rechtzeitig umgestellt wird?

Komponenten, die nicht rechtzeitig auf ECC-fähige Zertifikate umgestellt werden, verlieren schrittweise ihre Funktion. Das kann unter anderem bedeuten:

  • kein Zugriff mehr auf TI-Dienste,
  • fehlgeschlagene Authentifizierungen,
  • Ausfälle bei Verschlüsselung und Kommunikation,
  • Einschränkungen beim Einlesen der eGK, KIM, Signaturen und weiteren Anwendungen.

Diese Effekte treten nicht gleichzeitig auf, sondern abhängig von Komponente und Stichtag. Genau deshalb ist eine vorausschauende Planung entscheidend. Es könnte eine einmalige Übergangsfrist bis 30.06.2026 erwirkt werden, gehen Sie jedoch unbedingt von den verbindlichen Fristen in der unten stehenden Tabelle aus.

 

Verbindliche Vorgaben

Die gematik schreibt den Austausch der betroffenen Karten, Module und Systeme innerhalb fest definierter Zeiträume vor. Diese Fristen sind verbindlich. Wer sie überschreitet, kann die betroffenen TI-Funktionen nicht weiter nutzen.

 

Die folgende Übersicht zeigt, welche Komponenten betroffen sind, wann ein Austausch empfohlen wird und bis wann er spätestens erfolgen muss.

KomponenteEmpfohlener AustauschzeitpunktVerbindliches Enddatum
SMC-B (Praxiskarte)Austausch möglichst früh im Jahr 2025 auf die ECC-Version (Generation 2.1), um rechtzeitig vorbereitet zu sein.01.07.2026. – Ab diesem Datum sind alte Karten technisch nicht mehr nutzbar.
eHBA (Heilberufsausweis)Umstellung auf die neue Karte (Generation 2.1) spätestens bis Mitte 2026 empfohlen.01.07.2026. – RSA-basierte Ausweise verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
gSMC-KT (Kartenterminal-Karte)Im Laufe des Jahres 2026 ersetzen, um spätere Engpässe zu vermeiden.31.12.2026 – Alte Karten dürfen danach nicht mehr eingesetzt werden.
Konnektor„RSA-only“-Konnektoren (produziert vor September 2020) müssen rechtzeitig ersetzt werden.31.12.2025 – Ab diesem Datum sind diese Konnektoren nicht mehr funktionsfähig.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen)Aktualisierung des KIM-Clientmoduls und Umstellung der SMC-B auf ECC bis Ende 2025. 30.06.2026 – Als Enddatum der SMC-B G2.0 (RSA)