Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale, digitale Lösung, um Gesundheitsdaten sicher und effizient zu speichern und zu verwalten. Sie ermöglicht eine bessere Vernetzung und erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen für Patient:innen und Sie als Behandelnde/r.
Die ePA 3.0 wird dabei in Elefant® automatisch installiert – Sie müssen nichts tun.
Ab 2025 wird die ePA allen gesetzlich Versicherten in Deutschland, beginnend in Modellregionen, automatisch zur Verfügung stehen. Auch private Krankenversicherungen bieten die ePA an, sodass alle Patient:innen davon profitieren.
Hilfreiche Websites für Sie:
Die Vorteile der ePA für Psychotherapeut:innen
Alles an einem Ort
- Medikationslisten: Automatisch aktualisiert und übersichtlich verfügbar.
- Arztberichte und Befunde: Keine Verzögerungen durch Papierdokumente oder fehlende Informationen.
- Laborwerte und eRezepte: Alles zentral gespeichert und jederzeit abrufbar.
Maximale Sicherheit
- Verschlüsselte Daten: Schutz nach höchsten Datenschutzstandards.
- Protokollierte Zugriffe: Jede Aktion wird lückenlos dokumentiert und für Patient:innen einsehbar.
Zeitersparnis im Praxisalltag
- Weniger Doppeluntersuchungen: Dank Zugriff auf vorhandene Daten müssen Informationen nicht mehrfach erfragt werden.
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Automatische Integration von Dokumenten und Medikationsplänen spart wertvolle Zeit.
Transparenz und Kontrolle
- Individuelle Rechtevergabe: Patient:innen entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf.
- Flexibles Dokumentenmanagement: Sensible Daten wie psychologische Diagnosen können vollständig verborgen werden.
Die wichtigsten Funktionen der ePA:
Medikationsverwaltung
- Automatisches Erfassen von eRezepten und Medikamenteninformationen.
- Erstellung eines Medikationsplans für die langfristige Therapieüberwachung.
Dokumentenmanagement
- Hochladen und Speichern von PDF-Dokumenten, Laborberichten oder ärztlichen Befunden.
- Nutzung moderner Standards wie FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources).
Zentrale Sicherheitsfunktionen
- Datenschutzkonforme Speicherung aller Daten auf deutschen Servern.
- Schutz vor Viren und schädlichen Inhalten durch strenge Dateiformatkontrollen.
Patientenrechte
- Individuelle Widerspruchsmöglichkeiten bei bestimmten Daten.
- Einfache Einrichtung von Zugriffsrechten für Vertreter:innen, z. B. bei minderjährigen Patient:innen.
Informationsveranstaltung – ePA in der Psychotherapie
Die BPtK und die gematik informieren in folgenden Online-Veranstaltungen über die ePA in der Psychotherapie und geben Ihnen einen Einblick in die Nutzen und Pflichten der ePA:
- Mittwoch, 22.01.2025 | 18:00 bis 20:30 Uhr
- Freitag, 24.01.2025 | 09:00 bis 11:30 Uhr
So unterstützt die ePA:
Effizientere Therapieplanung
Dank der umfassenden Krankengeschichte Ihrer Patient:innen können Sie individuelle Therapieansätze entwickeln.
Verbesserte Zusammenarbeit
Die ePA fördert den Austausch zwischen verschiedenen Fachbereichen und sorgt für eine nahtlose Kommunikation.
Digital statt Papierchaos
Statt Papierbergen haben Sie alle wichtigen Unterlagen digital griffbereit – übersichtlich, sicher und schnell verfügbar.
Die Vorteile der ePA für Patient:innen:
Automatische Bereitstellung
- Patient:innen erhalten die ePA ohne eigenes Zutun und können sie direkt nutzen.
Volle Kontrolle über eigene Daten
- Wer Zugriff auf welche Daten erhält, entscheiden die Patient:innen selbst.
Einfacher Zugriff
- Mit der ePA-App können Patient:innen jederzeit ihre Gesundheitsdaten einsehen.
Sicherheit und Transparenz
- Jeder Zugriff auf die ePA wird dokumentiert, sodass Patient:innen stets den Überblick behalten.
gematik trifft: ePA für alle – Einblicke in die Praxis
Am Mittwoch, den 04.12.2024 zeigten wir Ihnen live, wie die Medikationsliste in Elefant® umgesetzt wurde. Im folgenden Video erhalten Sie Einblicke in ePA-Funktionen in Elefant®. Im Anschluss gab es eine praxisnahe Gesprächsrunde, in welcher viele Fragen beantwortet werden konnten.
FAQ
Ja, Psychotherapeut:innen sind verpflichtet, bestimmte Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in die ePA zu übertragen, sofern diese in elektronischer Form vorliegen. Die ePA enthält Dokumente, die auch für die psychotherapeutische Behandlung relevant sind. Dazu gehört die Medikationsliste, aber auch Informationen zu somatischen Erkrankungen, die für eine/n Psychotherapeut:in von Interesse sein können. Diese Dokumente stehen künftig digitalisiert und gesammelt zur Verfügung. Um die volle TI-Pauschale zu erhalten, ist die Anbindung an die ePA erforderlich.
Nein, die ePA ist freiwillig. Patient:innen können die Nutzung ablehnen oder bestimmte Daten aus der ePA entfernen.
Patient:innen können entscheiden, ob und welche Informationen sichtbar sind. Besonders sensible Daten können vollständig verborgen werden. Allerdings können einzelne Verordnungen nicht ausgeblendet werden. Patient:innen haben aber die Möglichkeit, der Medikationsliste insgesamt zu widersprechen oder sie insgesamt zu verbergen. Beim Verbergen kann nur die/der Patient:in die Liste sehen.
In der Medikationsliste werden in der ePA ab 2025 alle Arzneimittel angezeigt, die die/der Patient:in per eRezept verschrieben bekommen hat. Wenn ein/e Patient:in nicht möchte, dass beispielsweise seine Medikamente zur Behandlung psychischer Erkrankungen sichtbar werden, kann sie/er der Medikationsliste widersprechen – allerdings nur gesamthaft. Dann werden keine seiner Medikamente in der ePA gespeichert. Möglich ist auch, dass sie/er die Medikationsliste komplett verbirgt. Dann kann nur sie/er sie sehen.
Nein, Psychotherapeuten müssen keine Stundenprotokolle in die ePA einstellen.
Versicherte können gegenüber ihrer Krankenkasse erklären, dass sie die Abrechnungsdaten nicht in ihrer ePA haben möchten. Auch das Löschen der Daten ist möglich.
Alle Daten werden nach höchsten europäischen Sicherheitsstandards verschlüsselt und auf deutschen Servern gespeichert. Zugriffe werden lückenlos protokolliert.
Mit Verabschiedung des Digital-Gesetzes sind Leistungserbringer künftig zum Hochladen folgender Dokumente verpflichtet, wenn diese im Rahmen der Behandlung entstehen:
- Verordnungs- und Dispensierdaten
- Krankenhaus-Entlassbriefe
- Laborbefunde
- Bildbefunde
- Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen
- eArztbriefe (nach ambulanter Behandlung)
Zusätzlich kann die ePA folgende Daten enthalten:
- Notfalldaten
- Zahnbonusheft
- Untersuchungshefte für Kinder
- Mutterpass
- Impfdokumentation
- Daten des Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen
- Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten
- Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit
- Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation
- Abrechnungsdaten (werden durch die Kostenträger eingestellt)
Sie können neben den hier aufgelisteten Daten beliebige andere Dokumente im Format PDF/A in die ePA des Versicherten einstellen.
Als Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Krankenhaus, Psychotherapeut, Vorsorge- und Rehabilitation oder öffentlicher Gesundheitsdienst haben sie mind. lesenden Zugriff auf alle oben genannten Dokumentarten.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass alles nur in Absprache mit dem Versicherten erfolgt, auch wenn eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA vorliegt.