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Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR)

Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR)

Zum 1. Januar 2011 sollten laut Vorgabe der KBV die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in allen Praxisverwaltungssystemen bundesweit eingeführt werden. Nach aktuellen Informatio¬nen der KBV wurde diese strikte Regelung in der Zwischenzeit wieder relativiert. Ärzte und Therapeuten haben nun sechs Monate Zeit, sich mit den Richtlinien vertraut zu machen und diese in den Praxisalltag zu integrieren. Im Elefant können Sie über Menü „System“/ „Software einstellen“, Karteikarte „Ablauf 2“, Schalter „Ambulante Kodierrichtlinien benutzen“ die Verwendung der AKR ein- und ausschalten. Dieser Schalter steht ab 2011 zur Verfügung. Der Einsatz der AKR erfolgt somit bis zum Beginn des 3. Quartals 2011 auf freiwilliger Basis. Sie als Nutzer entscheiden, ab wann der Elefant das AKR – Regelwerk einsetzt und können die Prüfungen mit diesem Regelwerk bis zum 30.06.2011 jederzeit wieder abstellen.

Was passiert, wenn Sie die AKR einschalten?

Nach Umstellung zu den AKR gibt es 2 Arten von Dauerdiagnosen:
„anamnestische“ Dauerdiagnosen und
„behandlungsrelevante“ Dauerdiagnosen.

Gegenüber den anamnestischen Dauerdiagnosen werden behandlungs¬relevante Dauerdiagnosen bevorzugt als Dauerdiagnosen benutzt. Es können jedoch beide Diagnosearten zum Schein erfasst und damit in die KV-Abrechnung integriert werden. Die KBV hat festgelegt, dass mit dem allerersten Einschalten der AKR alle Dauerdiagnosen in anamnestische Dauerdiagnosen umgewandelt werden müssen. In der „Patientenakte“, Karteikarte „Zusatzdaten“ müssen dann für die KV-Abrechnung die zumeist benutzten Diagnosen in behandlungsrelevante Dauerdiagnosen umgewandelt werden. Natürlich können Sie auch eine behandlungsrelevante wieder in eine anamnestische Diagnose ändern. Alternativ kann beim Anlegen eines neuen Scheines diese Entscheidung getroffen werden. Es erscheint zukünftig ein Fenster „Übernahme Dauerdiagnosen“ in dem Sie entscheiden, welche Dauerdiagnosen zum Schein übernom¬men werden.

Nun gibt es noch diagnosespezifische Kodierrichtlinien, wie z.B. Hinweise auf das Fehlen bestimmter Leistungen bei bestimmten Diagnosen. Bei der Erfassung von Diagnosen und Leistungen wird geprüft, ob Regeln aus den Kodierrichtlinien für erfasste Diagnosen und Leistungen zutreffen. Es sei bemerkt, dass für Psychotherapeuten nur sehr wenige solche Kodierrichtlinien existieren. Hinweise zu den Kodierrichtlinien erhalten Sie auch im Fenster Datenbank/ Diagnosen über den Schalter „Info zum AKR“.

Die KBV empfiehlt die Funktionen zur Umsetzung der AKR zeitig zu erproben, da diese mit Beginn des 3. Quartales verpflichtend eingesetzt werden sollen. Die Elefant-Entwickler möchten darauf hinweisen, dass das gesamte Regelwerk vorschriftsmäßig umgesetzt wurde. Dafür war eine Zertifikatsprüfung bei der KBV erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Fuchs / Support

Sehr geehrter Herr Fuchs,
bei mir läßt sich die AKR auf der Karteikarte "Ablauf1" einstellen (Häkchen setzen).
Freundlichen Gruß
E. Farack