Die digitale Bedrohungslage im Gesundheitssektor nimmt stetig zu. Wird ein IT-System kompromittiert, leidet das Vertrauen der Patient:innen und Praxisinhaber:innen drohen hohe Strafzahlungen. Seit dem 1. April 2021 regelt die „IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V“ den Schutz und die Sicherheit der gesamten Technik in therapeutischen und ärztlichen Praxen. Unter anderem wird die Verwendung einer Antivirensoftware gefordert. Neben dem HASOMED Protektor, der UTM-Firewall, die Ihr gesamtes Netzwerk schützt, ist die Sicherheitsstrategie für Endgeräte erforderlich. Hat Schadsoftware über einen anderen Weg, z.B. über einen USB-Stick, ihr System doch erreicht dient der Virenschutz als Gefahrenabwehrsystem auf Ihrem Endgerät.
