Bestandskund:innen
Neukund:innen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere digitale Vernetzung zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen in Kliniken und Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Patient:innen. Mit ihren digitalen Anwendungsmöglichkeiten soll die TI den Praxisalltag erleichtern und vor allem die Versorgung von Patient:innen verbessern.
Voraussetzungen für die TI
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen neben neuer Hard- und Software weitere technische und räumliche Voraussetzungen in den Praxen erfüllt sein. Zur Überprüfung bzw. Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen bietet HASOMED einen TI-Praxis-Check an, damit die Umsetzung für Praxisinhaber:innen reibungslos und sicher erfolgen kann.
Für eine Anbindung an die TI werden verschiedene TI-Komponenten wie Konnektor, Kartenterminal und Praxisausweis benötigt.
Grundlage für die TI
Die Grundlage für die TI bildet das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). Für Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Zahnärzt:innen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur seit 2019 gesetzlich verpflichtend.
TI-Anwendungen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet die Grundlage für den Austausch der Patientendaten.
Seit der Einführung entwickelt sich die Telematikinfrastruktur stetig weiter. Aktuell gibt es nachfolgende digitale Gesundheitsanwendungen:
- Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
Die Anbindung an die TI erfolgt über einen Konnektor im Rechenzentrum. Er ist die steuernde Komponente bei der Datenübertragung zwischen eHealth-Kartenterminal, Praxis-IT-System und der Telematikinfrastruktur (TI).
Der Konnektor stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, über das die elektronischen Anwendungen völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet nutzbar sind.
Dank moderner Verschlüsselungstechnologien bietet der Rechenzentrumskonnektor ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit. Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, muss ein Konnektor von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden.
Mit dem eHealth-Kartenterminal werden die elektronische Gesundheitskarte, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarten eingelesen sowie eine schnelle Identifizierung von Arzt, Praxis und Patient ermöglicht.
Dieses spezielle Kartenterminal muss ebenfalls von der gematik zugelassen und durch das BSI zertifiziert sein.
Für eine Identifizierung/Authentifizierung von Praxis, MVZ, Krankenhaus oder Apotheke gegenüber den Diensten der TI wird eine Praxis- bzw. Institutionskarte – die Security Module Card (SMC-B) – benötigt. Alle Nutzer:innen benötigen zum Installationszeitpunkt einen aktivierten Praxisausweis SMC-B. Diese Karte wird in das eHealth-Kartenterminal eingesetzt und identifiziert die Psychotherapeut:innen bzw. Ärzt:innen bei jedem Datentransfer. Die SMC-B muss durch die Praxisinhaber:innen persönlich bestellt und nach Erhalt freigeschaltet werden. HASOMED empfiehlt die Beantragung bei der Firma medisign GmbH mit dem aktuell günstigsten Preis-Leistungsverhältnis. Vor der Installation kann HASOMED dann auch prüfen, ob die SMC-B bestellt und aktiviert wurde. Während der Installation des TI-Anschlusses wird die SMC-B aktiviert.
Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Chipkarte für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Psychotherapeut:innen sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe. Der Ausweis dient der Authentifizierung als Angehörige:r der entsprechenden Berufsgruppe sowie zeitgleich als Werkzeug für den Austausch verschlüsselter Nachrichten und der Erstellung einer rechtssicheren elektronischen Unterschrift, der sogenannten „Qualifizierten Elektronischen Signatur“ (QES).

Mit dem Praxis-Check können fehlende Voraussetzungen z.B. unbekannte Zugangsdaten oder fehlende Anschlüsse im Vorfeld geprüft und organisiert werden. Sind zum Zeitpunkt der TI-Anbindung eine oder mehrere Bedingungen innerhalb einer Praxis nicht erfüllt, kann dies zu ungewollten Verzögerungen und zur Erhöhung von Nachfolgekosten führen.
1
Welche Aspekte werden beim Praxis-Check geprüft?
- Ist ein Internetanschluss vorhanden und wenn ja, wie hoch ist die Geschwindigkeit und ist die Internetverbindung stabil?
- Wie hoch ist die Kommunikationszeit im Netzwerk (Pingzeiten)?
- Welche Übertragungstechnik wird verwendet (DSL, UMTS ...)?
- Welcher Router wird genutzt?
- Sind die Zugangsdaten wie Username und Passwort vom Router bekannt?
- Ist alles durch eine Firewall geschützt?
- Sind alle IP-Adressen bekannt bzw. konfigurierbar?
- Sind die Zugangsdaten aller Geräte vorhanden?
- Ist das Gateway bekannt?
- Ist DHCP eingerichtet und sind diese Daten bekannt?
- Sind Kabel in ausreichender Anzahl und Länge vorhanden?
- Wie ist die Art der Kabelverlegung (lose oder Kabelkanal)?
- Ist die Anzahl der Geräte im Netz (Konnektor, Lesegeräte, PCs, Drucker, Medizintechnik, etc.) bekannt?
- Ist die benötigte Anzahl an Switches vorhanden?
- Ist der Praxisausweis (SMC-B) beantragt?
- Ist der Praxisausweis aktiviert bzw. freigeschaltet?
- Ist der PIN für den Praxisausweis vorhanden?
- Wie hoch ist die Anzahl benötigter Lesegeräte?
- Sind ausreichend Steckdosen vorhanden?
- Sind die Zugangsdaten (Admin-Pin) mobiler Lesegeräte bekannt?
- Ist die Firmware mobiler Lesegeräte TI-zugelassen?
- Ist das Betriebssystem entsprechend den TI-Anforderungen eingerichtet?
2
Wie läuft ein Praxis-Check ab?
3
Was kostet ein Praxis-Check?
Der Praxis-Check kostet einmalig 99 Euro zzgl. MwSt. Er beinhaltet die vollständige Überprüfung aller erforderlichen Aspekte nach einem standardisierten Formular sowie den Einsatz der Techniker:innen.
Jede Praxis benötigt zum TI-Installationszeitpunkt einen aktivierten Praxisausweis. Beantragen Sie daher den Praxisausweis gleich nach der Bestellung der TI-Komponenten, spätestens mit der Terminvereinbarung. Bestellen Sie den Praxisausweis über D-Trust. Nach Erhalt muss der Ausweis freigeschaltet werden. Zur Aktivierung des Praxisausweises nutzen Sie bitte die Anleitung vom Hersteller oder die Anleitung in unserer Wissensdatenbank HAWIDA.
Den Heilberufsausweis (eHBA/ePtA) können Sie online bestellen. Wir empfehlen hierfür D-Trust.
Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschriftmandat ca. fünf Werktage nach Installation von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie Praxisneugründer:in sind, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung und wir passen die Rechnungslegung so an, dass diese erst drei Monate nach der Installation erfolgt. Hinweis: Haben Sie dem SEPA–Lastschriftverfahren per TI-Bestellung, per SEPA-Formular o. ä. zugestimmt, gilt dies für alle Leistungen der HASOMED GmbH. Die gewünschte/erlaubte Zahlungsweise ist in dem Kundenkonto (HASOMED Buchhaltung) hinterlegt und alle Zahlungsvorgänge werden dementsprechend ausgeführt.
In der Praxis wird ein neues, stationäres Lesegerät benötigt, um Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement durchführen zu können.
Mobile Kartengeräte können in einer Praxis nicht mehr sinnvoll verwendet werden und sind nur noch für Hausbesuche gestattet. Ein bereits vorhandenes mobiles Kartenterminal können Sie vorerst weiter für Hausbesuche nutzen. Nach dem Update der Gesundheitskarten werden Sie ein neues Gerät (z. B. Ingenico ORGA 930M online) benötigen, das nur mit einem Praxisausweis funktioniert.
Ja, allerdings erhalten Sie die Kostenpauschale für ein mobiles Kartenterminal nur, wenn Sie Hausbesuche durchführen. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit der KV.
Wichtig: Das mobile Kartenterminal wird nicht an den Konnektor angeschlossen und kann kein Stammdatenmanagement durchführen! Für die Nutzung der neuen mobilen Kartenterminals ist immer ein Praxisausweis (SMC-B) notwendig!


