Tägliche Testpflicht

Das neue Infektionsschutzgesetzt fordert seit dem 24.11.2021 einen tagesaktuellen Antigentest von Praxispersonal und Besuchern – unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status. Dies gilt auch für psychotherapeutische Praxen.

Wie von vielen Praxen, der KBV und den KVen gefordert, soll die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal bundesweit ausgesetzt werden. Mehrere Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen und Hamburg) haben die Umsetzung der Regelung bereits gestoppt.

Abrechnung

Pro Person, die in einer Praxis tätig ist, können pro Monat zehn PoC-Antigentests oder Antigentests zur Eigenanwendung abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kassenärztliche Vereinigung nach unterschiedlichen Verfahren.

Folgende KVen beschreiben das komplette Vorgehen auf Ihren Websites:

Für nachfolgenden KVen haben wir eine Liste der EBM-Ziffern für die Abrechnung zusammengestellt. Hier fehlt jedoch die Informationen, auf welche Art und Weise der Pseudo-Patient über das Ersatzverfahren angelegt werden muss. Sollten Sie dazu nähere Informationen haben, teilen Sie uns diese gern in den Kommentaren unter dem Beitrag mit. So können wir die Listen stetig aktualisieren und ergänzen. Vielen Dank!