In diesem Beitrag finden Sie alle Fragen und Antworten rund um das Thema Videosprechstunde.
Welchen Anbieter für die Videosprechstunde kann ich nutzen?
Die von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter finden Sie auf dieser Seite.
Brauche ich zur Durchführung von Videosprechstunden eine Genehmigung?
Sie benötigen einen zertifizierten Videoanbieter und müssen diesen bei Ihrer KV anzeigen. Darüber hinaus benötigen Sie die technische Ausrüstung. Zusätzlich muss der Patient eine Einwilligung für die Videosprechstunde abgeben.
Sind die Gebühren für die Videosprechstunde bereits in Elefant importiert bzw. wie kann ich neue Ziffern in die Software eingeben?
Die Gebühren für die Videosprechstunden müssen von Ihnen manuell in die Elefant-Software importiert werden. Bitte befolgen Sie dazu folgende Schritte:
- Klicken Sie in der Software auf den Reiter „Datenbank“.
- Wählen Sie den Punkt „Gebühren“ und klicken Sie auf „EBM“.
- Klicken Sie unten rechts auf das Feld „Import Gebühren“ und bestätigen die erste Meldung mit „OK“.
- Suchen Sie die Gebührenziffer, die Sie importieren möchten.
- Klicken Sie auf die Gebühr und wählen Sie „Import markierte Gebühr“
Hinweis: Sollten Sie nach dem Import eine „Fehlerliste Gebühren“ erhalten, können Sie diese bedenkenlos schließen.
Welche Ziffern können abgerechnet werden?
Die KBV bietet eine Übersicht zur Vergütung der Videosprechstunde.
Wird der übliche EBM abgerechnet?
Bei fast allen KVen ist es so, dass für die Videosprechstunde eigene Gebühren erfasst werden. In Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie die bekannten Gebühren beispielsweise für die Psychotherapeutische Sprechstunde erfassen sowie zusätzlich die Gebühr 01450 für den Technikzuschlag. Damit weiß die KV, dass es sich um eine Videosprechstunde handelt.
Wie kennzeichne ich eine Sitzung als Videosprechstunde?
Die Videosprechstunde wird in der Regel mit dem Suffix „V“ markiert. Abhängig von der Art der Konsultation wird die entsprechende Leistung erfasst.
Antragspflichtige Therapiesitzungen in Form einer Videosprechstunde werden vom Kontingent abgezogen. Sie erfassen über die Leistungsplanung die Gebühr für die Therapiestunde. Die erfasste Leistung wird dann in eine Videosprechstunde umgewandelt.
Wie kann ich die Videosprechstunde in meine Leistungsplanung einbinden?
Die Gebühren erfassen Sie bitte wie folgt:
- Rufen Sie die Patientenakte auf und erfassen Sie die Gebühr mit einem Doppelklick.
- Beantworten Sie die Frage nach der Leistungsplanung bitte mit "nein".
- Die Gebühr erscheint gelb hinterlegt unter "erbrachte Leistungen".
- Wählen Sie mit einem Rechtsklick die Gebühr aus, klicken Sie auf „zu geplanter Leistung zuordnen“ und wählen die richtige Leistungsplanung aus.
Kann ich auch die Gebühren für die telefonische Sprechstunde importieren?
Die Quartalsversion von Elefant enthält die jeweils aktuelle Gebührenstammdatei der KBV. Ist in diesem Katalog die Gebühr enthalten, so kann diese importiert werden.
Elefant bietet Ihnen die Funktion, Gebühren anzulegen, falls in der Gebührenstammdatei noch nicht alle aktuellen Gebühren enthalten sind.
Wird die EBM-Gebühr 01451 automatisch zugesetzt oder muss ich das manuell machen?
Die Gebührenordnungsposition 01451 wird der Praxis durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung je durchgeführter Videosprechstunde bis zum Höchstwert zugesetzt, sofern die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden gemäß der Gebührenordnungsposition 01450 im Quartal durchgeführt hat.
Gelten die Hinweise hier auch in meiner KV oder gibt es KV-spezifische Vorgehensweisen?
Die Antworten in diesen FAQ gelten in fast allen KVen. Allerdings gibt es auch spezifische Vorgaben, zum Beispiel zur Telefonsprechstunde, der Technikpauschale oder der Anschubfinanzierung. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer KV!
Kann ich den Patienten im Ersatzverfahren aufnehmen, nachdem die Videosprechstunde beendet ist oder muss ich parallel in Elefant arbeiten?
Die Aufnahme des Patienten über das Ersatzverfahren ist zeitlich unabhängig von der Videosprechstunde möglich.
Muss ich den Patienten nach seinen aktuellen Krankenkassendaten fragen, auch wenn er nicht neu ist?
Auch wenn der Patient nicht neu ins System aufgenommen werden muss, können sich die Kassendaten geändert haben. Daher ist es wichtig, bei allen Patienten nach den aktuellen Kassendaten zu fragen.
Orientiere ich mich bei der Videosprechstunde an den noch freien Stunden oder an den beantragten Stunden?
Die Videosprechstunden werden von den beantragten Stunden abgezogen. Sie orientieren sich also an den noch freien Stunden.
Wie kann ich – ohne den (bereits in Therapie befindlichen) Patienten zu sehen – die Leistungen abrechnen, ohne die Chipkarte bei Quartalsbeginn erneut eingelesen zu haben?
Um die Datenerfassung bei einem bereits in Therapie befindlichen Patienten fortzuführen, legen Sie wie gewohnt einen Schein an. Der Schein bleibt rot markiert, bis die Karte eingelesen wurde.
Auch wenn Sie die Karte bis zur Abrechnung nicht eingelesen haben, können Sie den Schein wie gewohnt abrechnen.
Ihre KV wird Sie auffordern einen Versicherungsnachweis für den Patienten nachzureichen.
Können die Patienten die Videosprechstunde aufzeichnen?
Eine Aufzeichnung der Videosprechstunde ist sowohl dem Therapeuten als auch dem Patienten oder anderen Personen untersagt.
Benötige ich zur Durchführung der Videosprechstunde einen Konnektor?
Für die Durchführung der Videosprechstunde benötigen Sie keinen Konnektor.
Kann ich bei jedem Patienten den Technikzuschlag (GOP 01450) abrechnen?
Der Technikzuschlag nach GOP 01450 (Bewertung: 40 Punkte / 4,33 Euro) kann für jede Videosprechstunde abgerechnet werden. Pro Quartal ist der Zuschlag auf maximal 1.899 Punkte / 205,52 Euro gedeckelt.
Ich kann eine bestimmte Ziffer nicht finden. Was soll ich jetzt tun?
Möglicherweise ist die Ziffer noch nicht im EBM-Katalog enthalten, da diese erst beschlossen wurde. Sie können diese jedoch händisch erfassen. Bitte befolgen Sie dazu folgende Schritte:
- Klicken Sie in der Software auf den Reiter „Datenbank“.
- Wählen Sie den Punkt „Gebühren“ und klicken Sie auf „EBM“.
- Klicken Sie unten rechts auf das Feld „Import Gebühren“ und bestätigen die erste Meldung mit „OK“.
- Suchen Sie die Gebührenziffer, die Sie importieren möchten.
- Klicken Sie auf die Gebühr und wählen Sie „Import markierte Gebühr“
Hinweis: Sollten Sie nach dem Import eine „Fehlerliste Gebühren“ erhalten, können Sie diese bedenkenlos schließen.
Wie kann ich einen neuen Patienten aufnehmen, ohne die elektronische Gesundheitskarte einlesen zu können?
War der Patient bisher noch nie in Ihrer Praxis, muss er seine elektronische Gesundheitskarte in die Kamera halten. Sie prüfen damit die Identität und können die notwendigen Daten (Bezeichnung der Krankenkasse; Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten; Versichertenart; Postleitzahl des Wohnortes; Krankenversichertennummer) erheben. Außerdem muss der Patient mündlich bestätigen, dass sein Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet es, wenn EBM-Ziffern rot hinterlegt sind und keine Punktzahl bzw. Euro-Wert erscheint?
Händisch angelegte Leistungen sind immer rot hinterlegt, da sie nicht im EBM-Stamm enthalten sind. Sie können diese aber dennoch abrechnen.
Wie können Videosprechstunden mit Bezugspersonen in eine bestehende Leistungsplanung integriert bzw. abgerechnet werden?
Die Leistung für die Bezugsperson wird aus der Leistungsplanung erfasst und dann in eine Videosprechstunde umgewandelt.
Muss ich die Patienten aus dem Vorquartal auch durch das Ersatzverfahren neu anlegen?
Nein. Es ist nur wichtig, dass Sie die aktuellen Versicherungsdaten mit dem Patienten zusammen abgleichen.
Welche Ziffern muss ich selbst angegeben und welche werden von den KVen zugesetzt?
Das ist von KV zu KV unterschiedlich. Bitte fragen Sie dies bei Ihrer KV nach.
In meiner Elefant-Version kann ich die Sitzungs-EBM nicht in eine EBM mit dem Zusatz -V umwandeln. Was kann ich tun?
Laden Sie sich die aktuelle Zwischenversion 20.02.01 von unserer Website herunter und installieren Sie diese. Die V-Ziffer muss importiert sein, nur dann kann diese Ziffer auch erfasst werden.