Mit diesem Hinweis möchten wir Ihnen den Praxisalltag mit der Telematikinfrastruktur (TI) erleichtern.
Als ambulant tätige Leistungserbringer:in sind Sie verpflichtet, mindestens einmal im Quartal den Versichertenstatus der Patient:innen zu prüfen. Dies geschieht mit dem Einlesen der Gesundheitskarte im Kartenterminal. Seit der Einführung der Telematikinfrastruktur wird dabei die Gesundheitskarte nicht nur gelesen, sondern auch ein Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt.
Bei technischen Problemen ist das Karte lesen manchmal nicht möglich, zum Beispiel aufgrund von Störungen im Konnektor, dem Kartenterminal oder der Internetverbindung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, das nach wie vor gültige Muster 5 - Abrechnungsschein zu nutzen. Drucken Sie das Muster 5 mit Elefant mit den Patientendaten aus (als Blankobedruckung oder auf das vorliegende Muster) und lassen die Patient:innen unterschreiben.
Sollten Sie den/die Patient:in im Quartal nicht noch einmal in der Praxis sehen oder war das VSDM länger gestört, haben Sie die unterschriebenen Formulare parat und können diese auf Nachfrage nachliefern. Damit sind Sie Ihrer Pflicht der Prüfung des Versichertenstatus nachgekommen und erhalten die Vergütung für Ihre erbrachten Leistungen.
Wenn Sie die Vordrucke bevorzugen, haben die einzelnen KVen oft eigene Bestellformulare oder Empfehlungen für Druckereien.