Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) sorgt ein spezieller VPN-Zugangsdienstanbieter. In Ihrem Fall handelt es sich bei diesem Anbieter um die HASOMED GmbH. Das Bereitstellen von Verfahren zur Behebung von TI-Störungen erfolgt im Rahmen des Wartungsvertrages, den Sie mit HASOMED geschlossen haben. Bei Störungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur ist HASOMED für Sie daher immer der erste Ansprechpartner, um aktuelle Informationen zu erhalten. Diese Informationen stehen allen Praxen zusätzlich zum direkten Kontakt per Telefon oder E-Mail immer auch online zur Verfügung. Die Online-Angebote können sowohl Webseiten, Social-Media wie Facebook, Twitter und Co. als auch Anleitungen und Video-Tutorials umfassen.
Leistungen des Wartungsvertrages
Die Verfahren zur Behebung von TI-Störungen werden zwischen dem Betreiber der TI (gematik) und den VPN-Zugangsdienstanbietern abgestimmt. In den meisten Fällen werden die TI-Störungen durch ein Konnektor-Update behoben. Im Rahmen des Wartungsvertrages ist HASOMED verpflichtet, Informationen über dieses Update den Praxen zur Verfügung zu stellen. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten hierfür keine gesonderten Rechnungen von HASOMED. Erklärungen zum eigenständigen Einspielen eines Konnektor-Updates anhand von Anleitungen finden Sie über die oben genannten Informationskanäle. Jede Praxis muss für derartige Konnektor-Updates immer Benutzername und Passwort für die Konnektorsteuerung kennen bzw. bereithalten. Diese Daten liegen aufgrund der Richtlinien zum Datenschutz ausschließlich in Ihrer Praxis vor. HASOMED besitzt diese Daten nicht und hat auch keinen Zugriff darauf.
Unterstützung externer Dienstleister
Wenn Sie einen externen IT-Dienstleister, wie zum Beispiel einen Service-Partner oder DvO, beauftragen, Sie bei der Behebung eines TI-Problems zu unterstützen oder ein Update einzuspielen, sind diese Dienstleistungen nicht in den Leistungen des oben geschilderten Wartungsvertrages enthalten. Sie sind daher gesondert mit den IT-Dienstleistern zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten. Das heißt zugleich, dass derartige Rechnungen nicht von HASOMED erstattet werden.