In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen für Ausbildungsinstitute zusammengetragen. Sie sind zur Unterstützung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) gedacht. Die hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und spiegeln unseren Wissensstand zum Veröffentlichungsdatum des Artikels wieder.
Hintergründe
Die Pflicht der Ausbildungsinstitute zum Anschluss und die weiteren gesetzlichen Grundlagen basieren auf den folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- §291a SGB V – elektronische Gesundheitsakte
- Digitale-Versorgungsgesetz (DVG)
- Patientendatendatenschutzgesetz (PDSG)
- Drittes Digitialisierungsgesetz
- Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Finanzierung der TI
Fachanwendungen
Die bereits verfügbaren und kommenden Fachanwendungen in der TI sind:
- Versichertenstammdatenmanagemet (VSDM, verfügbar)
- Notfalldatenmanagement (NFDM, verfügbar)
- elektronischer Medikationsplan (eMP, verfügbar)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
In den Linkempfehlungen (nächster Abschnitt) gibt es Verweise, die sowohl die Fachwendungen erklären als auch einen Zeitstrahl der Verfügbarkeit visualisieren.
Wichtig zu wissen ist, dass Patienten ein Recht auf Nutzung der ePA durch Ärzte und Therapeuten haben. Dies zieht die Verfügbarkeit der ePA auch in den Instituten nach sich.
Fristen
Unseres Wissens wird die Frist für Institute von denen der Krankenhäuser abgeleitet. Dort ist die Frist zum Anschluss an die TI der 1. Januar 2021. Mit einer Übergangszeit im ersten Quartal erwarten wir ab dem 1. April 2021 Strafzahlungen beim Nicht-Anschluss.
Linkempfehlungen
- https://digitales-gesundheitswesen.de
- https://www.vdek.com
- https://fachportal.gematik.de/erste-schritte/anschluss-medizinischer-einrichtungen
Welche TI-Ausstattung benötigt das Institut?
Zum Anschluss an die TI wird eine Institutskarte (auch Praxisausweis oder SMC-B genannt) und ein Komplettpaket benötigt. Das Komplettpaket kostet einmalig 2.882 € und monatlich 82,67 € (jeweils brutto) und kann auf https://hasomed-shop.de/ti-anmeldung online bestellt werden.
Pro Arbeitsplatz, an dem die Versichertenkarten eingelesen werden sollen, wird ein Kartenterminal benötigt. Im Bestellformular können Sie Anzahl der zusätzlich benötigten Kartenterminals eingeben.
Die Institutskarte kostet ca. 23,25 € brutto pro Quartal. Als Bezugsquelle der SMC-B für Krankenhäuser und Ausbildungsinstitute ohne KV-Abrechnung empfehlen wir https://ehealth.d-trust.net. Für Ambulanzen mit KV-Abrechnung empfehlen wir https://www.smc-b.de/elefant.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für eine Institutionskarte aktuell mehrere Wochen dauern kann und für die Installation freigeschaltet vorliegen muss.
Welche TI-Ausstattung benötigt eine Lehrpraxis?
Das ist unseres Wissens noch nicht geklärt. Mit Vertretern des Verband der Ersatzkassen wurden in Magdeburg diese Optionen diskutiert:
- Alle Lehrpraxen mit Konnektor mit Kartenterminal und SMC-B. Erkenntnis: Großer finanzieller Aufwand für oft sehr wenige Patientenkontakte.
- Nur Lehrpraxen ab einer zu definierenden Patientenmenge pro Quartal benötigen einen TI-Anschluss. Erkenntnis: Interessant seitens VDEK. Hier wäre eine Aufstellung der Lehrpraxen
mit der Anzahl der Patientenkontakte pro Quartal interessant. - Nur neue mobile Kartenterminals mit SMC-B in den Lehrpraxen. Denkmuster: Lehrpraxen werden wie Hausbesuche behandelt und erhalten ein neues, für die TI zugelassenes, mobiles Kartenterminal. Erkenntnis: Interessant seitens VDEK. Ob diese Option vertretbar ist, konnte in der Runde nicht geklärt werden.
Welche dieser Optionen am Ende für die Lehrpraxen gilt oder eine weitere dazukommt, können wir derzeit leider nicht sagen.
Werden die Kosten erstattet?
Die Kostenerstattung wird noch verhandelt (Stand Dezember 2020). Dies betrifft sowohl die Höhe der Erstattung als auch die Frage danach, wer die Kosten erstattet.
Können mobile Kartenterminals weiter benutzt werden?
Ja und nein.
Zur Verwendung im Institut: Nein! Mobile Kartenterminals sind nur noch für mobile Einsätze wie Hausbesuche zugelassen, da diese nicht mit der TI verbunden sind und somit kein Stammdatenabgleich möglich ist.
Zur Verwendung in mobilen Einsätzen wie Hausbesuchen: Ja! Aber: Das weit verbreitete Orga 930m von Ingenico wird nur noch für einen begrenzen Zeitraum funktionieren. Spätestens wenn die Versichertenkarten ein Update über das VSDM erhalten (Zeitpunkt unklar), können die jetzt vorhandenen Orga 930m die Informationen zu "besonderen Personengruppen" nicht mehr auslesen und es besteht die Gefahr einer falschen Abrechnung.
Sie sollten sich überlegen, wie viele mobile Kartenterminals in Zukunft noch benötigt werden und einplanen, die entsprechende Anzahl an Geräten durch das neue Orga 930m online zu ersetzen. Wichtiger Hinweis: Die Orga 930m online funktionieren nur mit einer gesteckten Institutskarte oder Heilberufsausweis (monatliche Kosten!).
Was sind die empfohlenen ersten Schritte?
- Bestellen Sie eine Institutskarte.
- Bestellen Sie ein Komplettpaket.
Wie läuft der Bestell- und Installationsprozess bei HASOMED ab?
- Sie bestellen vorab die Institutskarte.
- Kontaktieren Sie uns nach dem Lesen dieses Artikels bei weiteren Fragen per Mail: elefant-ti@hasomed.de
- Bestellung des Komplettpaketes. Sie erhalten automatisch eine Bestellbestätigung.
- Einer unserer Service-Partner kontaktiert Sie für eine Terminvereinbarung. Er liefert die Hardware, installiert diese und übernimmt die Schulung vor Ort. Klären Sie mit ihm vorab die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen TI-Anschluss. Die Service-Partner werden im Rahmen des Komplettpaketes von HASOMED vergütet. Die Kalkulation basiert auf den Aufwänden in einer ambulanten Praxis. Der Service-Partner wird Ihnen bei Bedarf ein Ergänzungsangebot machen, sollten die notwendigen Tätigkeiten die Kalkulation überschreiten.
- Nach der Installation erhalten Sie die einmalige Rechnung zum Komplettpaket sowie quartalsweise die Abrechnung für die Wartungsgebühren.
Welche Vorbereitungen können schon vorab umgesetzt werden?
Sowohl der Konnektor als auch die Kartenterminals und Elefant-PCs benötigen einen Netzwerkanschluss (LAN). Sie können diese Voraussetzung mit Ihrem IT-Team bereits angehen. Weiterhin muss der Konnektor an einem zugriffsgeschützten Ort aufgestellt sein.
Kann man sich vorab mit dem Techniker beraten?
Ja und wir empfehlen Ihnen dies ausdrücklich. Der Service-Partner (Techniker) wird sich bei Ihnen melden. Dann können Sie alles notwendige besprechen.
Weitere FAQ
Brauchen wir einen Konnektor? Wenn ja, wie viele? Wo muss der stehen? Brauchen wir weitere Hardware?
Die Anzahl der benötigten Konnektoren hängt von der Anzahl der benötigten Lesegeräte im Institut ab (bis maximal 45 Lesegeräte pro Konnektor). Der Konnektor muss in einem zugangsgeschützten Raum stehen (idealerweise im Serverraum). Hinweis: Pro BSNR und Konnektor wird eine SMC-B benötigt.
Werden mobile Lesegeräte zugelassen oder muss jede Lehrpraxis ein stationäres Lesegerät und einen Konnektor vorhalten?
Dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Von einigen Instituten wissen wir, dass diese zunächst mit der Mindestausstattung starten werden, d.h. ein Konnektor und 1-3 Kartenterminals im Institut.
Verändert sich etwas an der Arbeitsweise für die Mitarbeiter?
Im Prinzip nicht.
Verändert sich die Bedienung der Software?
Hier gibt es kleine Änderungen beim Lesen der Karte.
Funktioniert das Auslesen der mobilen Kartenlesegeräte noch?
Mobile Kartenterminals können mit Elefant nach wie vor ausgelesen werden.
Besonderheiten wenn in Lehrpraxen stationäre Kartenlesegeräte verwendet werden?
Ja, insbesondere bei der Verwendung von Terminalservern. Hier braucht es eine Abstimmung mit dem TI-Techniker vorab zur Planung der Installation.
Funktioniert die Anwendung Com4Cure mit der TI noch?
Ja, darauf hat die TI keine Auswirkungen.
Können alle Kassen unsere Daten empfangen?
Ja, darauf hat die TI keine Auswirkungen.
Schaffen wir das realistisch bis zum 01.01.21? Was brauchen Sie von uns, damit wir den Anschluss bereits in die Wege leiten können?
Inzwischen ist das unwahrscheinlich (15.12.2020).
Ein mobiles Kartenterminal kostet 250 -400 Euro, davon gibt es nicht viele. Welche Lösungen sind nach dem BGM bei Instituten vorgesehen, die in Flächenländern agieren? Wenn es hier keine Lösung gibt, können wir nicht mitmachen und müssen Strafe zahlen.
Wir empfehlen auf jeden Fall die TI am Hauptstandort zu installieren und für die Lehrpraxen eine Entscheidung abzuwarten (siehe Informationen weiter oben).
Welche Bestelloption soll auf https://hasomed-shop.de/ti-anmeldung gewählt werden?
Wählen Sie als Praxisform bitte MVZ
Müssen auch Institute das Update zum E-Health Konnektor durchführen?
Ja, denn auch für Institute ist die ePA ab 1. Juli 2021 Pflicht.