Aufgrund der besonders engen Patienten-Therapeuten-Beziehung ist eine Vertretung bei Psychotherapeuten nicht ohne weiteres möglich. Laut Bundesmantelvertrag dürfen Sie sich bei den probatorischen Sitzungen und bei der genehmigten Psychotherapie grundsätzlich nicht vertreten lassen.
Das gilt für alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die Regelungen zur Vertretung sind im Bundesmantelvertrag und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zu finden.