Pandemie-bedingt konnten Psychotherapeut:innen seit März 2020 alle Behandlungen digital per Video-Sprechstunde durchführen. Seit dem 1. April ist der Anteil der zulässigen Menge der Online-Sitzungen wieder auf maximal 30 Prozent begrenzt. Ab dem 1. Juli treten neue Regelungen zu Videosprechstunden in Kraft. Diese verspricht mehr Flexibilität. Als Elefant®-Kundin profitieren Sie von unserem einmaligen Angebot: Mit WebPRAX gelingt Ihnen die Organisation Ihrer digitalen Sprechstunden noch einfacher.
Video-Sprechstunden bieten viele Vorteile für Patient:innen und Therapeut:innen
Der Bedarf für die Behandlung psychischer Störungen hat sich mit Beginn der Corona-Pandemie enorm verstärkt. Patient:innen warten in der derzeitigen Versorgungslage jedoch teilweise mehrere Monate auf einen Therapieplatz. Warteliste werden wegen übersteigender Kapazitäten teilweise nicht mehr geführt (Quelle: change.org). Die „Sonderregelung in der Corona-Pandemie“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Quelle: KBV) hob die Begrenzung psychotherapeutischer Videosprechstunden im März 2020 auf. Seither konnten Psychotherapeut:innen 100 Prozent (%) der Sitzungen digital als Video-Sprechstunde durchführen.
Mit dem 1. April 2022 trat die „Sonderregelung in der Corona-Pandemie“ wieder außer Kraft. Nicht ganz klar war zuerst, welcher Anteil psychotherapeutischer Sitzungen nun noch digital abgehalten werden darf. Schließlich entschieden sich die Entscheidungsträger:innen für eine Begrenzung der Video-Sprechstunden auf 30%. Damit soll der persönliche Kontakt zwischen Therapeut:innen und Patient:innen wieder gestärkt werden.
Durchführung von Video-Sprechstunden: neue Regelungen treten in Kraft
Zwar durften vor Pandemie-Beginn gerade einmal 20% der Sitzungen per Video gehalten werden. Im Hinblick auf die angestrebte Digitalisierung des Gesundheitswesens und der noch immer anhaltenden Pandemie-Situation sehen viele Therapeut:innen die erneute Begrenzung der Video-Sprechstunde jedoch als Rückschritt an. Lediglich die Verteilung der Video-Sprechstunden kann ab dem 1. Juli 2022 durch (Psycho-) Therapeut:innen flexibler gestaltet werden. Die Obergrenze von 30% kann dann übergreifend auf alle erfassten Einträge der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) angewandt werden. Bisher bezog sich die Regelung auf jeden einzelnen GOP-Eintrag, d.h. einzelne Patient:innen.
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