Die Telematikinfrastruktur (TI) dient als Basis für digitale, medizinische Anwendungen, um die Versorgung der Patienten in Deutschland zu verbessern. Als erstes werden das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die sichere Kommunikation unter den Leistungserbringern (ehemals KOM-LE, jetzt KIM) eingeführt.
Ab 2021 soll es dann auch elektronische Patientenakte (ePA) geben. Doch was ist das eigentlich, die ePA?
Zur Erklärung bietet sich eine Analogie an: Die ePA ist wie ein Aktenordner im Besitz des Patienten, in dem dieser Dokumente abheften kann.
Angenommen ein Patient wünscht sich einen Befund, ein Blutbild, ein Röntgenbild oder das Ergebnis eines psychotherapeutischen Tests. In so einem Fall würde der Leistungserbringer das Dokument ausdrucken oder auf den Kopierer legen und an den Patienten übergeben.
Und noch eine Analogie für alle, die selbst schon in der Cloud arbeiten: Die ePA ist so etwas wie Dropbox, HiDrive, OneDrive, Owncloud, iCloud oder Google Drive, aber im Besitz des Patienten. Aber betrieben in Deutschland und so geschützt, dass man nur mit einem Praxisausweis, einem Heilberufsausweis oder einer Gesundheitskarte als Identifikationsnachweis darauf zugreifen kann (wenn berechtigt).
Wir persönlich würden uns freuen, beim nächsten Zahnarztwechsel kein neues Röntgenbild anfertigen lassen zu müssen oder beim Akutfall im Urlaub dem behandelnden Arzt den Allergietest meines Hausarztes bereitstellen zu können.
Weitere hilfreiche Informationen gibt es bei der KBV und in den FAQ der KV Nordrhein.