Elefant® Wissen | 9. Oktober 2019

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) dient als Basis für digitale, medizinische Anwendungen, um die Versorgung der Patienten in Deutschland zu verbessern. Als erstes werden das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die sichere Kommunikation unter den Leistungserbringern (ehemals KOM-LE, jetzt KIM) eingeführt.

Ab 2021 soll es dann auch elektronische Patientenakte (ePA) geben. Doch was ist das eigentlich, die ePA?

Zur Erklärung bietet sich eine Analogie an: Die ePA ist wie ein Aktenordner im Besitz des Patienten, in dem dieser Dokumente abheften kann.

Angenommen ein Patient wünscht sich einen Befund, ein Blutbild, ein Röntgenbild oder das Ergebnis eines psychotherapeutischen Tests. In so einem Fall würde der Leistungserbringer das Dokument ausdrucken oder auf den Kopierer legen und an den Patienten übergeben.

Übergabe der Kopie eines Dokumentes (Symbolbild)


Ab diesem Moment verlässt das Dokument den Verantwortungsbereich des Leistungserbringers. Der Patient kann es abfotografieren, es im Bus nach Hause liegen lassen oder zu Hause in den oben genannten Ordner heften.

Patient besitzt eine Kopie des Dokumentes


Die ePA ist so ein Ordner. Nur eben nicht aus Pappe, sondern digital. Er gehört dem Patienten und dieser bestimmt, wer noch Zugriff auf seinen digitalen Dokumentenordner haben darf. Der Patient kann dort selbst erzeugte Dokumente ablegen (z.B. ein Foto vom Impfpass) oder seinen Arzt bitten, ein bestimmtes Dokument in seine ePA zu übertragen (Kopie erstellen).

Die ePA ist wie ein Aktenordner - nur digital


Die ePA ist ein reiner Dokumentenspeicher und ermöglicht den vertrauenswürdigen Dokumentenaustausch zwischen Leistungserbringer und Patient. Zusätzlich sind die Dokumente markiert, je nachdem, von wem sie stammen – vom Leistungserbringer selbst, von einem Kollegen oder vom Patienten.

Und noch eine Analogie für alle, die selbst schon in der Cloud arbeiten: Die ePA ist so etwas wie Dropbox, HiDrive, OneDrive, Owncloud, iCloud oder Google Drive, aber im Besitz des Patienten. Aber betrieben in Deutschland und so geschützt, dass man nur mit einem Praxisausweis, einem Heilberufsausweis oder einer Gesundheitskarte als Identifikationsnachweis darauf zugreifen kann (wenn berechtigt).

Wir persönlich würden uns freuen, beim nächsten Zahnarztwechsel kein neues Röntgenbild anfertigen lassen zu müssen oder beim Akutfall im Urlaub dem behandelnden Arzt den Allergietest meines Hausarztes bereitstellen zu können.

Weitere hilfreiche Informationen gibt es bei der KBV und in den FAQ der KV Nordrhein.

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