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2 Jahreszeitraum Rezidivprophylaxe

Sehr geehrter Herr Fuchs,

am Freitag war ich zu einem Abrechnungsseminar bzgl. de rneuen Richtlinien. Neu war mir, dass die rezidivprophylaxestunden innerhalb von 2 Jahren genommen werden müssen.

Können Sie eine entsprechende Funktion einbauen? Also z.B. ich rechne am 1.5.2017 die erste Rezidivsitzung ab, dass er mir einen Hinweis später auswirft, wenn ich z.B. am 1.3.19 eine abrechne, dass er sagt: Achtung: Sitzungen enden am..... und dass ich dann nach dem 1.5.19 keine mehr abrechnen kann.

Das wäre echt klasse!

Ich danke und wünsche einen schönen Feiertag!

Gruß
Katrin Johanna Bude

Hallo Frau Bude,

nach Beendigung einer Therapie haben Sie für zwei Jahre die Möglichkeit, die Rezidiv-Sitzungen durchzuführen. Damit Sie diesen Zeitraum im Auge behalten, planen wir die Patientenakte ein wenig umzugestalten, so dass Ihnen auf den ersten Blick kenntlich gemacht wird ob Sie sich in einem Zeitraum befinden, in dem Rezidiv-Sitzungen durchgeführt werden können.

Wir werden den Beginn und das Ende des Zeitraumes an dem Datum des Behandlungsendes festmachen , welches Sie in der Patientenakte vermerken können. Ist dieses Feld nicht gesetzt beginnt der Zeitraum mit dem Erfassungsdatum der letzten Therapiesitzung.

Ich rechne mit einer Veröffentlichung dieser Funktion im kommenden Quartal.

Mark Fuchs
Produktmanagement ELEFANT