Abbrechnung Bundeswehrangehörige
Zitat von test123 am 27. März 2012, 13:05 UhrSehr geehrtes Hasomed-team,
ich habe in meiner Praxis eine Angehörige der Bundeswehr (mit Überweisungschein der Bundeswehr) in Behandlung. Wie muss ich bei der Patientenerfassung vorgehen, da ja keine KVK vorhanden ist? Welche Daten sind zwingend notwendig? Welche LANR und BSNR muss ich für die überweisende Stabsärztin eingeben?
Für eine Antwort vor Ende der Abrechnungsfrist wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Psych.B.Gräntzel
Sehr geehrtes Hasomed-team,
ich habe in meiner Praxis eine Angehörige der Bundeswehr (mit Überweisungschein der Bundeswehr) in Behandlung. Wie muss ich bei der Patientenerfassung vorgehen, da ja keine KVK vorhanden ist? Welche Daten sind zwingend notwendig? Welche LANR und BSNR muss ich für die überweisende Stabsärztin eingeben?
Für eine Antwort vor Ende der Abrechnungsfrist wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Psych.B.Gräntzel
Zitat von test123 am 27. März 2012, 13:05 UhrSehr geehrte Frau Gräntzel,
Patienten ohne Karte wie ihr Bundeswehrpatient, werden über das Ersatzverfahren aufgenommen:
Patientenliste -> Ersatzverfahren
Hier geben sie Vornamen, Namen, IK der Kasse, Status und Statusergänzung an.
Patientennummer und Gültigkeit der Karte können vernachlässigt werden.
Als IK der Kasse gilt:Wehrbereichsverwaltung West:0024869
Wehrbereichsverwaltung Ost: 0079869Was den Überweisenden Arzt angeht gibt es hier 2 Verfahrensweisen:
1. Scheinart Behandlung ohne Praxisgebühr
2. Scheinart Überweisung mit Pseudo BSNR und LANRWelche von beiden auf sie zutrifft, erfragen sie bitte bei ihrer KV.
Sehr geehrte Frau Gräntzel,
Patienten ohne Karte wie ihr Bundeswehrpatient, werden über das Ersatzverfahren aufgenommen:
Patientenliste -> Ersatzverfahren
Hier geben sie Vornamen, Namen, IK der Kasse, Status und Statusergänzung an.
Patientennummer und Gültigkeit der Karte können vernachlässigt werden.
Als IK der Kasse gilt:
Wehrbereichsverwaltung West:0024869
Wehrbereichsverwaltung Ost: 0079869
Was den Überweisenden Arzt angeht gibt es hier 2 Verfahrensweisen:
1. Scheinart Behandlung ohne Praxisgebühr
2. Scheinart Überweisung mit Pseudo BSNR und LANR
Welche von beiden auf sie zutrifft, erfragen sie bitte bei ihrer KV.