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Abrechnung mit neuem Update

Hallo,
Sie schreiben in Ihrem Begleitbrief zum neuen Update, dass unbedingt alle Ziffern abrechent werden sollen, da sonst im Juni die dann alten Ziffern angemahnt werden.
Nun ist das aber bei mir nicht möglich, da ich eine ganze Reihe von Ziffern zurückhalten muß, da die Anerkennugnsbescheide noch nicht vorliegen.
Was tun?
1. Im Juni dann z.B. die Ziff. 881 umändern in die neue Numer?
2. Den neuen Elefanten separat installieren und im Juni die zurückgehaltenen Ziffern mit dem jetzigen Elefanten abrechnen und die Ziffern ab April mit dem jetzigen Update?

Gruß
Thomas

Durch die KBV - und den Gesetzgeber - wurde festgelegt, dass ab 1.4.05 nur noch Gebühren nach neuem EBM 2000+ gestattet sind.
Wir haben das mit ELEFANT-Version 6.09 versandte aktuelle KBV-Prüfmodul für das 2. Quartal getestet, ob es Gebühren nach altem EBM z.B. zur Abrechnung noch nicht genehmigter Gebühren des 1.Quartals zulässt. Negativ! Es kommt eine harte Fehlermeldung!!!
Ich sehe zurzeit 2 Möglichkeiten zur Abrechnung der Leistungen aus dem 1. Quartal in der Abrechnung im Juni:
a) Die Leistungen aus dem 1. Quartal werden auf Abrechnungsschein gedruckt und so zur KV geschickt. Das kann der Elefant ohne Einschränkungen.
b) Die KBV stellt im Laufe des 2. Quartals ein Prüfmodul zur Verfügung, dass alte Gebühren im 1.Quartal zulässt. Das wissen wir noch nicht!
Im Fall b) werden wir diesen Prüfmodul dann mit dem Update zum 3.Quartal ausliefern und Sie können den Modul quartalsübergreifend benutzen.
Wir informieren Sie rechtzeitig auch über das Diskussionforum, wenn wir weitere Informationen haben.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber

Danke für die Antwort, allerdings denke ich, dass Möglichkeit a) nicht so gut ist, da im Allgemeinen die KV'n dies als nicht-disktenabrechnung anshene (was ja auch formal stimmt) und mit einem Abschlag "belohnt".
Da ich sicher nicht der einzige bin mit dieser Fragestellung, bitte ich Sie, dies Problem und eine gehbare Lösung dafür mit den EDV-Leuten der KBV zu diskutieren. Danke!

Gruß
Thomas Hortlik

Guten Tag,
hier hat die KV im Rundschreiben eine Frist bis Anfang Mai 05 gesetzt, um Nachträge zur Abrechnung des 1. Quartals einzureichen. Danach soll es gegen entsprechende Abschläge (?) per Hand (?) noch gehen

Hallo Herr Bonk! Das ist eine interessante Information. Können Sie dazu noch etwas mehr sagen (z.B. aus welchem Schreiben mit welchem Datum stammt diese Info?) - und vor Allem: welche KV hat das verlauten lassen? Es kocht doch jede KV ihre eigene Suppe.