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Abrechnung von Videosprechstunde bei bereits geplanten Leistungen

Sehr geehrtes Hasomed-Team,

analog zu meiner Frage mit der Rezidivprophykaxe vor ein paar Monaten hier das äquivalente Problem in Bezug auf Videosprechstunde.

In der aktuellen Phase erbringe ich viele Leistungen in Form einer Videosprechstunde. Diese müsste mit dem Kürzel V abgerechnet werden, also z.B. 35422V.

Bei bereits geplanten Leistungen gibt es allerdings das Problem, dass das V nicht einfach hinzugefügt werden kann. Ich möchte gerne eine bereits geplante KZT2 in Form einer Videosprechstunde abrechnen. Wenn ich die Leistung aus den bereits geplanten abrechne, dann kann ich sie nicht als V abrechnen. Wenn ich die V-Leistung aus der Liste unten übernehme, wird sie ja leider nicht oben bei den bereits geplanten und bewilligten abgezogen. Das Problem wird sich sicherlich in Bezug auf andere "Kürzel", die so bei der Leistungsplanung noch nicht vorgesehen waren, wiederholen. Wie lässt sich das Problem denn lösen? Muss man, so wie Sie es mir bei der Rezidivprophylaxe bereits vorgeschlagen haben, immer eine neue Leistungsplanung aufmachen und mit der alten verknüpfen? Wenn ja, dann halte ich das für eine sehr unpraktikable und unkomfortable Lösung, die das Arbeiten mit Elefant unnötig erschwert und eher demotiviert.
Viele Grüße
N. Jegan

Hallo,

Wenn ich die V-Leistung aus der Liste unten übernehme, wird sie ja leider nicht oben bei den bereits geplanten und bewilligten abgezogen.

 

Nach der Erfassung der V-Leistung aus dem Katalog rechte Maustaste auf die erfasste Leistung

und dann "zu geplanter Leistung zuordnen".

Mit der in Kürze erscheinenden Version 20.02.01 geht es dann noch einfacher:

Hier kann die eine "normale" Leistung, z.B. 35421 über die rechte Maustaste in die 35421V umbenannt werden.

Sie erfassen also die 35421 über die Leistungsplanung und benennen Sie dann einfach in 35421V um.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge

HASOMED GmbH

Sehr geehrter Herr Lüttge,

Vielen Dank, das hat funktioniert.

Eine Frage noch: Als ich versucht habe, eine 35422V über die Nachtrag-Funktion zu erfassen, hat sich ein Fenster gemeldet, das gesagt hat, der Administrator hätte nicht erlaubt, dass antragspflichtige Leistungen ohne Kostenplanung erfasst werden. Wo könnte ich das denn in den Einstellungen deaktivieren? Unter Abrechnung einstellen habe ich es nicht gefunden (oder vielleicht übersehen).

Mit freundlichen Grüßen
N. Jegan

Hallo,

das ist unter Datenbank/ Mandanten

Doppelklick auf den entsprechenden Mandanten und dann der Reiter Mandant 3.

Links oben läßt sich das Einstellen, dass auch ohne Kostenzusage antragspflichtigte Leistungen erfasst werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge

HASOMED GmbH

Sehr geehrter Herr Lüttge,

der Punkt "Mandanten" unter "Datenbank" ist bei mir leider ausgegraut und kann nicht angeklickt werden.

Hallo,

komisch, dann sollte es eigentlich funktionieren.

Ich geb es mal weiter.

 

Ist denn die Kostenzusage bei der Leistungsplanung eingetragen?

 

PS:

Hier der Link zum Webinar zum Thema Videosprechstunde

https://56820.seu1.cleverreach.com/c/32739327/51d77b4286ec-q81pc0

Sehr geehrter Herr Jegan,

die Meldung konnte ich nicht nachvollziehen.

 

Sie haben die 35422 (KZT2-VT) geplant und wollen sie über den Schalter "Nachtrag" erfassen.

Und bekommen dann oben stehende Meldung?

Die Erfassung über Doppelklick auf die geplante Leistung klappt aber?

 

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge

HASOMED GmbH

Genau: Leistung in der Auflistung markieren und dann auf Nachtrag bringt die Fehlermeldung. Doppelklick auf die Leistung und dann Rechtsklick und Datum ändern funktioniert.

Für gewöhnlich erfasse ich zurückliegende Leistungen immer über den Nachtrag-Button, dadurch ist mir das aufgefallen. Aber der Workaround über Doppelklick und dann Datum ändern erfüllt natürlich auch seinen Zweck.