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Abrechnungsprüfung/ Hinweis auf genehmigungspflichtige Leistungen

Hallo Frau Beeking,
ich hatte genau das gleiche Problem. Falls Sie etwas darüber erfahren wäre ich Ihnen für einen Weiterleitung der Antwort dankbar.
Viele Grüsse
Thomas Schwarz

Sehr geehrtes "Elefanten"-Team,

gestern habe ich die Quartalsabrechnung 2/07 gemacht. Ich hatte 5 Scheine aus Vorquartalen, hatte also den Abrechnungszeitraum entsprechend verändert. Lief auch alles ok. Bei der Funktion Abrechnungsprüfung meldete der Elefant aber bei neuen PatientInnen, die nur Probatorische Sitzungen, Biografie und vertieft, Ordinations- und Konsultationsziffer als Leistungen haben, ich hätte genehmigungspflichtige Leistungen erbracht ohne Kostenzusage.
Das hat die Abrechnung nicht verunmöglicht, aber ist lästig. Können Sie das bitte mal prüfen?

MfG
Linda Beeking

Sehr geehrter Dr. Weber,
liebe Hotline,

hier werden offenbar genehmigungspflichtige und antragspflichtige Leistungen etwas vermischt, was sie in der Tat auch sind.
Alle 35xxx-Ziffern sind genehmigungspflichtig, doch haben wohl alle Psychotherapeuten diese einmalig notwendige Genehmigung bei Aufnahme ihrer Tätigkeit erhalten. Davon zu unterscheiden sind die Psychotherapieziffern im engeren Sinne (für die man einen Antrag pro Pat. formulieren muss), z.B. 35200, 35201. Diese muss der Elefant selektieren lernen. Eine Liste kann erfragt werden.
MfG
Dr. Möhler

Liebe Elefant-Dompteure,

wir wurden von vielen Nutzern gebeten, vor der KV-Abrechnung eine Prüfung durchzuführen, ob genehmigungspflichtige Leistungen vor dem Kostenzusagedatum abgerechnet werden oder ob generell die Kostenzusage im Schein vermerkt ist. Fehlerhafte Angaben führen bei einigen KVen zur Ablehung der abgerechneten Leistungen. Dies haben wir in der Version 7.03.00 ab 3. Quartal 2007 realisiert.

Dabei ist es wichtig, den Elefant-Experten zu informieren, welche Leistungen der Genehmigungspflicht unterliegen. Das passiert über das Menü Datenbank/ Gebühren/ EBM+ in der Gebührentabelle EBM. Diese Tabelle hat zwei schmale Spalten B und G. Erscheint in der Spalte G ein "G", so ist die Leistung als genehmigungspflichtige deklariert. Es kann sein, dass in IHRER Datenbank Gebühren, z.B. probatorische Sitzungen, falsch als genehmigungspflichtig vermerkt sind. Das fällt jetzt erst auf, weil die KV-Abrechnung diese Information benutzt. Wir vermuten, dass in einer der früheren EBM-Stammdateien in einigen KV-Bereichen, die wir an unsere Nutzer mit dem Quartalsupdate weitergeben müssen, diesbezügliche Fehlinformationen enthalten waren, die in die Datenbank Gebühren übertragen wurden. Aktuell wird (komischer Weise) von keiner der KVen die Information "Genehmigungspflicht" in den EBM-Stammdateien noch benutzt. Die Information ist unbelegt. Wir haben deshalb den automatischen Übertrag der "Genehmigungspflicht" zur Elefant-Datenbank inaktiviert.

Was müssen Sie tun, damit keine Falschmeldungen erscheinen: Gehen Sie bitte über Menü Datenbank/ Gebühren/ EBM+ zur Datenbank Gebühren. Markieren Sie die mit "G" falsch deklarierten Gebühren in der Tabelle mittels Mausklick. Drücken Sie bitte den Schalter "Gebühr ändern" und verändern im Fenster "Datenbank Gebühren" in der Gruppe "Genehmigungspflicht" die Option auf "keine Pflicht". Bestätigen Sie die Änderung mit dem Schalter "OK". Dansch verschwindet das "G" in der Gebührenliste. Das war's.

Viele Grüße

Dr. Peter Weber/ Hotline