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Aktuelle Information zur Leistungsplanung der Restkontingente

Liebe Elefant-Nutzer,

da es bezüglich der Restkontingente-Regelung innerhalb der Leistungsplanung immer wieder zu Fragen kommt, möchte ich auf folgende Information aufmerksam machen:

Von dieser Übergangsregelung sind nur die KV-Bereiche Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen betroffen und gilt ausschließlich für das 3. Quartal diesen Jahres.

Der Inhalt der Übergangsregelung besagt zusammengefasst, dass bei Anträgen, die vor dem 01.07.2017 genehmigt worden, die noch nicht erbrachten Leistungen als Restkontingente neu eingetragen werden müssen. Das bedeutet, sind z.B. zum 01.07.2017 noch 5 genehmigte Leistungen offen, dann muss eine neue Leistungsplanung zu diesen offenen Leistungen erfolgen. Antrags- und Genehmigungsdatum werden dabei dem ursprünglichen Antrag entnommen.

Um Ihren Arbeitsaufwand hierbei so gering wie möglich zu halten, erhalten Sie einen Hinweis zur Abrechnung falls bei Ihnen diese Regelung zutrifft. Über Experten-Fenster werden die Restkontingente in wenigen Schritten angelegt.

In der Patientenakte stellt sich dies dann in der Form dar, dass dort die bestehende Leistungsplanung um eine zusätzliche Leistungsplanung erweitert wird. Die übrigen Leistungen dürfen nur noch über diese erfasst werden.

Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier:

KV Mecklenburg-Vorpommern:

[url]https://www.hasomed.de/fileadmin/user_upload/Elefant/Dokumente_Elefant/Elefant_KV-MVP_Abrechnung_Q317.pdf[/url]

KV Niedersachsen:

[url]https://www.hasomed.de/fileadmin/user_upload/Elefant/Dokumente_Elefant/Elefant_KV-Niedersachsen_Abrechnung_Q317.pdf[/url]

KV Thüringen:

[url]https://www.hasomed.de/fileadmin/user_upload/Elefant/Dokumente_Elefant/Elefant_KV-Thueringen_Abrechnung_Q317.pdf[/url]

Mit freundlichen Grüßen

Mark Fuchs
Produktmanagement ELEFANT