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eArztbrief ab 2021

1) Ab 2021 müssen alle Praxen den Übermittlungsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) habe um elektronische Arztbrife zu versenden. Das muß dann ja irgendwie in unser PVS inegriert werden und man benötigt wohl noch irgend einen eHealth Konnektor. Wie ist das Procedere bei Hasomed?

2) Wird hierzu zwingend ein ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt? Den haben ja viele bzw. die meisten Psychotherapeuten gar nicht, da es schlicht bis jetzt für uns keine gibt.

MfG Kay-Uwe Kleine

Hallo,

ab dem 1. Januar 2021 soll der KIM-Dienst zertifiziert sein. Es gibt mehrere Anbieter, die daran arbeiten einen KIM-Dienst bis zu diesem Datum bereitzustellen. Elefant wird eine Integration enthalten, damit die Praxis einen dieser Dienste nutzen kann. Zum Verbindungsaufbau kann die TI oder KV-Connect genutzt werden.

Die gematik schreibt "Neben medizinischen Dokumenten können künftig Verwaltungs- und Meldedaten über KIM zuverlässig und sicher übertragen werden". (Quelle: gematik). Ein Heilberufsausweis wird hauptsächlich für das digitale Unterschreiben benötigt, zum Beispiel für den eArztbrief. Für die Übermittlung von Verwaltungs- und Meldedaten ist dieser unserer Informationen nach nicht notwendig.

Viele Grüße
René Chelvier