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Leistungen zurückhalten

Hallo forum,
bevor ich die Hotline nerve, hier eine Frage, wie ich Leistungen, weil zB die Anerkennung der Kasse noch nicht vorliegt, zurhalte.
ich glaube, ich habe es gefunden, finde es aber extrem kompliziert. Könnten man beim jeweiligen Patienten nicht einen Schalter einbauen, den ich einfach dafür anklickte?
Denn das kommt doch öfter vor.
Andere Frage: wenn ich Leistungen zurückhalte, werden diese automatisch bei der nächsten Quartalsabrechnung berücksichtigt oder muß ich das extra irgendwo wieder einstellen?

Noch eine Frage:
Kann ich den Terminkalender zB mit einer Handyapp synchronisieren? Das wäre echt super, gibt es zB bei smarty.

gruß
Thomas
(neu beim Elefanten, vieles verstehe ich noch nicht)

Guten Tag Herr Hortlik,

um Leistungen bei der Abrechnung zurückzuhalten sind folgende Schritte notwendig:

Während der Abrechnung im „Quick-Mode“ erhalten Sie ein Hinweisfenster mit der Frage „Wollen Sie Leistungen von der Abrechnung im aktuellen Quartal ausschließen?“. Diese Frage beantworten Sie mit „Ja“. In dem nun folgenden Fenster wählen Sie den entsprechenden Patienten aus und entfernen diesen über den Schalter „Schein entfernen“ aus der Abrechnung.

Wenn Sie Ende des nächsten Quartals die Abrechnung durchführen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis über den Sie darauf hingewiesen werden, dass noch ein offener Schein aus dem Vorquartal gefunden wurde, mit der Frage „ob das Abrechnungsintervall angepasst werden soll“. Bestätigen Sie diesen Hinweis mit „Ja“, um den Schein mit in die Abrechnung zu übernehmen. Alternativ kann bevor Sie die Abrechnung starten, bereits über den Schalter „Intervall“ der Abrechnungszeitraum festgelegt werden.

Eine Synchronisation des Terminkalenders ist aktuell nur mit Outlook möglich. Wenn es möglich ist Ihr Handy mit Outlook zu synchronisieren, kann dies hierüber erfolgen. Eine weitere Synchronisationsmöglichkeit über den Google-Kalender befindet sich aktuell in der Entwicklung.

Mit freundlichen Grüßen
Mark Fuchs

Hallo Herr Fuchs,
dazu noch eine spezielle Frage.
Ich werde ab 1. Juli den Elefanten benutzen, jetziges Quartal rechne ich noch mit APW-Linux ab.
Ich werde auf jeden Fall 2 bis 3 Pat haben, wo der Anerkennungsbescheid Psychotherapie fehlt und ich da die Leistungen zurückhalte.
Bei mindestens einem Pat. ist klar, dass er nicht mehr diese Quartal kommt, ich also den Pat nicht bereits anlegen kann.
Frage:
Kommt der nun im 3. Q und ich lese die Karte ein, lege einen Schein an mit Leistungen für das 3Q., kann ich da einen Schein für das 2. Quartal zusätzlich anlegen und die zurückgehaltenen Leistungen einfügen, sodaß die bei der Abrechnung des 3.Q mit dem Elefanten als Leistungen des Vorquartals erkannt und mit berücksichtigt werden?
Hoffentlich verständlich 🙂

Gruß
Thomas Hortlik

Hallo Herr Hortlik,

es ist durchaus möglich im nächsten Quartal einen Schein für das vergangene zweite Quartal zu erstellen um darauf Leistungen nachzutragen und abzurechnen.

Das die Versichertenkarte nicht im zweiten Quartal eingelesen wurde, ist hierbei erstmal kein Problem. Das fehlende Lesedatum der Karte, wird seitens des KBV-Prüfmoduls bei der Abrechnung nicht bemängelt. Dennoch ist es möglich, dass hierzu Rückfragen seitens der KV nach dem fehlenden Lesedatum kommen.

Laut meinen Informationen kann aber durch Einsenden einer Kopie des Überweisungsscheins bzw. Unterschrift auf Abrechungsschein dem entgegengewirkt werden. Wie dies speziell in Ihrem KV-Bereich gehandhabt wird, erfahren Sie aber sicher auch bei Ihrer KV.

Mit freundlichen Grüßen
Mark Fuchs