NFD Modul
Zitat von Dipl.-Psych. Kleine am 28. Juli 2022, 15:43 UhrImmer noch keine Lösung!?
MfG Kay-Uwe Kleine
Immer noch keine Lösung!?
MfG Kay-Uwe Kleine
Zitat von Dipl.-Psych. Kleine am 1. November 2022, 15:48 UhrNun steht noch zusätzlich und das ist neu: "Patient hat NFD PIN noch nicht aktiviert." Wann gibt es die Lösung?
MfG Kay-Uwe Kleine
Nun steht noch zusätzlich und das ist neu: "Patient hat NFD PIN noch nicht aktiviert." Wann gibt es die Lösung?
MfG Kay-Uwe Kleine
Zitat von Heiko Lüttge am 22. November 2022, 15:38 UhrHallo Herr Kleine,
danke für die Info.
Ja, die Meldung ist neu, und sagt aus, dass der Patient seine eGK noch nicht für NFDM freigeschaltet hat.
Das muss er über seine Krankenkasse machen.
Er erhält dann eine Versicherten-PIN. Nur mit der zusätzliche Eingabe dieser Versicherten-PIN durch den Versicherten darf ein PT die Notfalldaten sehen.
Nachzulesen ist das u.a. hier auf Seite 13,
gematik Systemspezifisches Konzept NFDM (vesta-gematik.de)
Sieht leider etwas verwirrend aus.
Eine kurze Erklärung:
Die Spalten R3 und R4 sind einzigen beiden, bei denen bei Psychotherapeut unter Berechtigungen etwas drinsteht (xA).
R3=NFDM-PIN gesetzt, R4=NFDM-Pin nicht gesetzt
Aber unten steht unter Berechtigung xA = berechtigt mit zusätzlicher Autorisierung (PIN-Eingabe) durch den Versicherten
Ergo muss im Endergebnis für Psychotherapeuten immer der NFDM-Pin gesetzt sein,
d.h. die eGK durch den Versicherten über die Krankenkasse freigeschaltet sein.
Für die AOK habe ich z.B. das hier gefunden:
Die PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) | AOK
Ändern darf der PT die Notfalldaten nicht (Tabelle 14 im obigen Link).
PS: Die Prüfung der Berechtigungsregeln erfolgt übrigens direkt im Konnektor.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH
Hallo Herr Kleine,
danke für die Info.
Ja, die Meldung ist neu, und sagt aus, dass der Patient seine eGK noch nicht für NFDM freigeschaltet hat.
Das muss er über seine Krankenkasse machen.
Er erhält dann eine Versicherten-PIN. Nur mit der zusätzliche Eingabe dieser Versicherten-PIN durch den Versicherten darf ein PT die Notfalldaten sehen.
Nachzulesen ist das u.a. hier auf Seite 13,
gematik Systemspezifisches Konzept NFDM (vesta-gematik.de)
Sieht leider etwas verwirrend aus.
Eine kurze Erklärung:
Die Spalten R3 und R4 sind einzigen beiden, bei denen bei Psychotherapeut unter Berechtigungen etwas drinsteht (xA).
R3=NFDM-PIN gesetzt, R4=NFDM-Pin nicht gesetzt
Aber unten steht unter Berechtigung xA = berechtigt mit zusätzlicher Autorisierung (PIN-Eingabe) durch den Versicherten
Ergo muss im Endergebnis für Psychotherapeuten immer der NFDM-Pin gesetzt sein,
d.h. die eGK durch den Versicherten über die Krankenkasse freigeschaltet sein.
Für die AOK habe ich z.B. das hier gefunden:
Die PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) | AOK
Ändern darf der PT die Notfalldaten nicht (Tabelle 14 im obigen Link).
PS: Die Prüfung der Berechtigungsregeln erfolgt übrigens direkt im Konnektor.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH