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PTV Antrag des Pat.

Der PTV-Antrag des Pat. sollte sich auch dann ausdrucken lassen, wenn noch kein Überweisungsschein eingetragen ist. (Funktion zur Zeit dann gesperrt).
Im Zeitalter der Regelleistungsvolumina/Bugets ist es häufiger nötig, daß ein PTV-Antrag schon dann gestellt wird, wenn noch keine 5 Probesizungen stattgefunden haben bzw der Überweisungsschein noch nicht vorliegt.

E. Kauß

Sehr geehrter Herr Kauß,

der ELEFANT geht in diesem Fall davon aus, dass man bereits Leistungen für den Patienten erbracht hat wenn der Antrag gestellt wird und damit auch einen Schein angelegt sein müsste. Dies sollte also eine Sicherheitsfunktion sein um zu verhindern, dass man vergisst Leistungen zu erfassen.

Wir werden dies noch einmal überdenken und eventuell in den nächsten Updates wie gewünscht anpassen.

mfG

Damaschke

Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem ist. Sie können doch einen Abrechnungsschein anlegen (und später halt in einen Überweisungsschein umwandeln, wenn Sie wollen), denn schließlich wollen Sie doch für den Antrag auch eine entsprechende Leistung abrechnen, oder? Und sei es nur die Briefmarke! Man kann doch mit der Anlegung eines Scheines nicht warten, bis der Patient sich endlich bequemt, ihn vorbei zu bringen. Gruß