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TI Bestellung und Vertrag

Ich kann weder bei der Bestellung, noch bei den AGB-TI, noch bei den Besonderen Geschäft- und Sicherheitsbedingungen TI (Be-GSB-TI) lesen, ab welchem Zeitpunkt der Vertrag zu laufen beginnt. Bei den AGB Punkt 12 geht es nur um Laufzeit und Kündigung. Ab wann beginnt also die erste Laufzeit (Mindestvertragslaufzeit) von 24 Monaten?

Sehr geehrter Herr Kleine,
Danke für den Hinweis zu den AGB TI. Wir haben diese ergänzt. Sie stehen als Version 22.3.2018 in Kürze auf der Web-Seite zur Verfügung.
Folgende Änderung wurde vorgenommen:
§12 Die Laufzeit beginnt zum Zeitpunkt der Installation der TI in der Praxis.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber
HASOMED GmbH

Meine Fragen passen zur Überschrift des Threads. Meine Verärgerung bitte ich nachzusehen, mir ist klar, dass unsere Selbstverwaltung hier den größten Bock geschossen hat.

1. Deute ich Ihre TI-Verträge richtig, so dass es keine Frist für die Erfüllung seitens Elefant gibt – mal abgesehen von der Rücktrittsoption, die für das 4.Quartal oder später gar keine Details enthält. Dies wiederum bedeutet, Hasomed kann für den im 3.Q zu erstattenden Betrag zwar den Rücktritt ablehnen. Aber dann auch erst im 4.Q oder auch später die IT bereitstellen. Soll ich sowas ernsthaft unterschreiben?

2. Bei Defekt der Geräte ist ein Austausch/Ersatz kein Vertragsbestandteil, korrekt? Was kostet Ersatz aktuell (Geräte aus Paket einzeln)? Das wüßte ich gern vor Vertragsabschluß.

3. Haben die anderen KoSyMa-Anbeiter auch diese Verdongelung mit dem Praxisverwaltungssystem? Sprich die zusätzliche monatliche Gebühr für das TI-Modul für den Fall eines anderen TI-Pakets? Nein? Für mic hein Grund zum Wechsel auf einen Anbeiter, der Linux-Clients bietet.

4. TI und Abrechnung kann ich komplett voneinander trennen? D.h. über Kartenleser und Konnektor VDSM durchführen und dann die Karte am alten Kartenleser am Rechner einlesen und über die alte KV-Safenet-Box abrechnen? Benötige ich ein Praxisverwaltungssystem für die Durchführung des VDSM oder machen das Konnektor und neuer Kartenleser stand-alone?

5. Wie groß ist Ihr Konnektor? Stichwort verschlossener Raum. Ich muss schließlich wissen wie groß der Briefkasten sein muss ..

6. Welchen Gesamtbetrag erstatted die KV bei Erwerb des Erweiterungspakets, wenn durch Kollegen bereits ein Konnektor vorhanden ist? Wie läuft das mit der Konfiguration, darf ich dem Kollegen des KoSyMa-Konsortiums, der das Erweiterungspaket des Kollegen installiert, Zugang zum Konnektor gewähren?

7. Was bedeutet Be-GSB-TI (Beilage postalische Angebot) §2 e) – ständige Internet- und Stromnetz-verbindung der TI-Hardware? Ich möchte die Geräte vom Stromnetz trennen, wenn ich nicht da bin.

8. Wie weißt der Installateur (tecont) mir gegenüber Identität und Befähigung/Zertifizierung und Verschwiegenheit nach? Ihnen ist klar, dass ich niemandem meine Verschlüsselungs, Admin- oder sonstige Passwörter überlasse? D.h. ich ändere nach TI-Installation _alle_ für die TI-Installation nötigen Passwörter?

Sehr geehrter Herr Uhmann,

gern beantworten wir Ihre Fragen.

1.) Das ist korrekt. Solange Konnektor und Lesegerät nicht zertifiziert sind, wäre es unseriös Installationsfristen zu versprechen. Weiterhin hängt der konkrete Installationstermin auch von der Verfügbarkeit unserer Kunden ab. Sobald die Hersteller die Geräte in den von uns bestellten Mengen monatlich liefern können, haben wir verlässliche Kontingente zur Vereinbarung von Terminen. Sie sind frei den Vertrag erst abzusenden, wenn die Geräte lieferbar sind.

2.) Während der Garantiezeit erhalten Sie natürlich ein Ersatzgerät über HASOMED. Einzelpreise für den Erwerb eines Konnektors nach der Garantiezeit wurden noch nicht definiert. Diese sind stark von der abgenommenen Anzahl vom Hersteller abhängig. Hier werden wir ein Angebot nachreichen.

3.) Die anderen "KoSyManer" regeln die Berechnung des TI-Moduls meines Wissens auf ähnliche Weise (ohne Gewähr). Es liegt hier aber keine "Verdongelung" vor. Die TI-Modul Pflegegebühr zahlt jeder Kunde, denn sie ist im TI-Monatsgebühr schon inkludiert. Zahlt ein Anwender diese Monatsgebühr aber an einen anderen Anbieter (übrigens ohne von diesem ein TI-Modul zu erhalten), berechnen wir dieses gesondert.

4.) Ja, Abrechnung und VSDM sind voneinander getrennt. Das von Ihnen beschriebene Szenario kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

5.) https://www.secunet.com/de/produkte/secunet-konnektor/

6.) Die KV überweist Ihnen die jeweils gültige Pauschale, sobald Sie eine Abrechnung mit VSDM-Nachweisen eingereicht haben. Ob Komplett- oder Ausbaupaket ist egal. Ja, dürfen Sie.

7.) Besondere Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen – Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI). Das geht, der Konnektor muss jedoch wie ein PC ordnungsgemäß heruntergefahren werden und darf nicht einfach vom Stromnetz getrennt werden.

8.) Die Techniker werden namentlich angekündigt und werden sich ausweisen. Sie sollen während der Installation dabei sein und geben die Passwörter selbst ein, damit der Techniker Router und PVS konfigurieren kann.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Ich habe eine Frage zum TI-Ausbaupaket: Mein Kollege stellt mir als seine Untermieterin über seinen Internet und Telefon - Anschluss WLAN und eine eigene Telefonnr. zur Verfügung. Wir rechnen getrennt ab, jede/r hat eine eigene BSNR. Meine Terminabsprachen incl. Telefonzeit absolviere ich von zu Hause aus mit einer dienstlichen Tel.-nummer.
1. Wenn er über Psychprax ein TI-Komplettpaket erworben und installiert hat, muss ich bei Bestellung des TI-Ausbaupakets für mich einen eigenen Telefon- und Internetanschluss mit eigenem Router (Fritzbox) zur Verfügung stellen bzw. einrichten?
2. Wenn die Antwort zu 1. "Nein" ist, empfiehlt sich auch bei Buchung des Ausbaupakets ein Vor-Ort-Praxis-Check?

Hallo Frau Hesse,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir gern beantworten.

Zu 1.: Nein, Sie können den Anschluss Ihres Kollegen nutzen (bitte beachten Sie auch 2.)
Zu 2.: Kommt drauf an. Bitte prüfen Sie vorab die Voraussetzungen mit unserer Checkliste. Wenn dabei offene Fragen entstehen, buchen Sie einen Praxis-Check.

Praxis-Check: https://www.hasomed.de/fileadmin/user_upload/Elefant/Downloads/Elefant_Handout_TI-Checkliste_2018-03-15.pdf

Viele Grüße
René Chelvier

1) Wir haben den 1. Juni und ich habe weiterhin noch nichts hinsichtlich einer Terminierung vom Praxis Check gehört, den ich im Dezember/17 bestellt habe. Ich glaube mittlerweile, dass man sich das schenken kann. Seltsamerweise scheint das bei Mitanbietern von Hasomed zu klappen und ist schon längst erfolgt, wie ich von Kollegen hörte, die ein anderes Praxisprogramm haben.

2) fast viel wichtiger: im März habe ich die Bestellung für die TI an Hasomed versandt (sogar mit Einschreiben) und nie wieder etwas gehört. Wär es nicht einmal Zeit, eine Bestellbestätigung oder einen Posteingang der Bestellung nitzuteilen?

3) laut KBV Newsletter von heute gibt es eine Einigung zu den Preisen für das 3. und 4. Quartal, die eine Differenz zum Bestellformular aufweisen. Paßt Elefant die Preise bei schon getätigten Bestellungen an? Oder muß ich tatsächlich von der Bestellung zurücktreten, so daß Hasomed den neuen etwas niedrigeren Preis akzeptiert und der Bestellvertrag weiterhin Gültigkeit hat?

Mit freundlichen Grüßen Herr Kleine

Guten Morgen Herr Kleine,

wir haben die guten Neuigkeiten von der aktualisierten Finanzierungsvereinbarung ebenfalls erhalten und freuen und über die Einigung. Bitte geben Sie uns etwas Zeit auch Rücksprache mit unseren Lieferanten zu den neuen Rahmenbedingungen zu führen.

Mit den Praxis-Checks und TI-Bestellbestätigungen konnten wir inzwischen sehr viel aufholen. Ich gebe Ihre Anfrage gern an die Kollegen vom TI-Team weiter (telematik@hasomed.de).

Viele Grüße
René Chelvier