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Unterschied Update 20.01.00 versus 20.01.01

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Liebe Entwickler,

mir wurde zweimal eine DVD mit dem Update 20.01.0 zugeschickt. Ich wüsste gern, ob ich die neuere Version herunterladen und installieren muss bzw. welche features hinzugekommen sind.

Danke im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße

Bettina Schulte

Hallo,
es sind 2 Korrekturen hinzugekommen.

Scan-Fehler 999 beim Scannen von Dokumenten in ein PDF-Dokument
Start des Download-Managers/Teamviewer/AnyDesk direkt aus dem Elefant war nicht möglich. Hier musste der Umweg über Elefant-Service gemacht werden.

Ich empfehle das Update.
Es muss aber nicht zeitnah erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge
HASOMED GmbH

Herzlichen Dank, Herr Lüttge, für die Info!

Ich hatte ein klein wenig gehofft, dass in der neuen Version bereits die Akutbehandlung in die Leistungsplanung übernommen worden ist. Scheint offenbar aber noch zu dauern...

Abermals Grüße

Bettina Schulte

Hallo Frau Schulte,
was genau meinen Sie mit "Akutbehandlung in die Leistungsplanung übernehmen".

Oder meinen Sie die Berücksichtigung im PTV2?

Bsp.
2 Therapieeinheiten (TE) Akutbehandlung = 1 h bereits durchgeführt

PTV2:
12 ZE 35411 beantragen
Elefant macht 11 TE draus, weil die Akutbehandlung ja zur Therapie gehört.

Oder sollen die 12 TE stehenbleiben und in der Leistungsplanung gleich das "Frei" auf 11 gesetzt werden?

Einen direkten Zusammenhang zwischen Akutbehandlung, Therapiestunden und Leistungsplanung gibt es in der KV-Abrechnungsdatei leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge
HASOMED GmbH

Hallo Herr Lüttge,
da die Akutbehandlung ja nur angezeigt wird, weiß ich, dass dies über PTV12 geschieht. Also keine Beantragung mit PTV2, denn es gibt ja keine Bewilligung durch die Kasse.

Ich würde aber gern die Akutbehandlung 35152 für mich persönlich planen, um den Überblick zu haben. Also so wie Sie es geschrieben haben: "Bsp. 2 Therapieeinheiten (TE) Akutbehandlung = 1 h bereits durchgeführt."

Die Kollegin Bude hatte am 27.09. diesbezüglich eine Anfrage gestellt und Sie hatten ihr am 4.10. geantwortet:
"Sehr geehrte Frau Bude, ich hatte wegen der Leistungsplanung gefragt,weil wir überlegen, diese Information eben genau dortin der Tabelle "geplante Leistungen" mit zu platzieren. Mit freundlichen Grüßen Heiko Lüttge“

Eben dies hat mich zu meiner Frage geführt.

Viele Grüße
Bettina Schulte

PS: Wenn ich beispielsweise 24 Einheiten Akutbehandlung eigegeben habe und davon die ersten 2 Therapieeinheiten in einer Doppelsitzung durchgeführt habe, beträgt der Rest nur noch 22 und der Patient kann noch 11x kommen.

Hallo Frau Schulte,
mit Berücksichtigung im PTV2 meinte ich ja,
dass die bereits genommenen Akutbehandlungen zur Therapie gehören,
also 1 Doppelstunde Akutbehandlung geht z.B. von den 12 TE einer KZT ab.
Es blieben also noch 11 übrig, die bei der Kasse beantragt werden.
Meine Frage ist, beantragen Sie trotzdem die 12 TE, lassen die Akutbehandlung laufen und möchten die jeweilige Akut-Doppelstunde von den 12 TE in der Leistungsplanung abziehen?

Sie hatten geschrieben:
Ich würde aber gern die Akutbehandlung 35152 für mich persönlich planen, um den Überblick zu haben.

Das geht doch bereits jetzt, oder nicht?
Das einzige, was "nervt", dass man die Doppelstunden nicht über den Multiplikator erfassen kann, sondern erst eine Gebühr erfassen müssen und dann über den Multiplikator 2 zur Doppelstunde machen können.

Was Frau Bude ja in ihrem Artikel am meisten vermisst, ist eine Anzeige des Endes.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge
HASOMED GmbH

Hallo Herr Lüttge,

Ich meinte zum einen die Anzeige des Endes mithilfe eines Plop-Up-Fensters. Aber für eine sich anschließende KZT wäre ich auch sehr dankbar, wenn im ELEFANT für den PTV2 die Möglichkeit bestünde, die bereits abgehaltenen AKUT-TE von den neu beantragten KZT-Einheiten abzuziehen. Ist das denn technisch machbar?!? So etwas steht bei mir nämlich in Kürze an und ich weiß nicht, wie ich das ohne Begleitschreiben machen soll.
Abermals Grüße
Bettina Schulte

Hallo Frau Schulte,

Ihre Frage war "wenn im ELEFANT für den PTV2 die Möglichkeit bestünde, die bereits abgehaltenen AKUT-TE von den neu beantragten KZT-Einheiten abzuziehen. Ist das denn technisch machbar?"

Machbar ist fast alles.
Wir sind uns nur nicht sicher, wie das auf dem PTV2 aussehen muss.

Bsp:
2 mal Akutbehandlung wurde durchgeführt, also 1 Stunde geht schon mal vom KZT1-Kontingent ab.
Werden jetzt statt der 12 Behandlungen nur die restlichen 11 beantragt?
Oder steht im Antrag trotzdem die 12 und zusätzlich (natürlich) die 2 durchgeführten Akutbehandlungen?

Wie gehen Sie da vor?

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Lüttge
HASOMED GmbH

Hallo Herr Lüttge,

leider habe ich bislang noch keine KZT nach der Akutbehandlung beantragt und kann Ihnen da also keine Erfahrungswerte mitteilen. Aber ich habe inzwischen entdeckt, dass auf dem PTV2 ganz unten die Anzahl meiner bereits durchgeführten Akutbehandlungen sichtbar ist - sehr schön!

Ich werde es jetzt so machen, dass ich alle 12 bzw. 24 Akut-TE machen werde, danach die Probatorik, und erst dann beantrage ich 12 Sitzungen KZT2.

Falls ich beispielsweise schon nach der 7. Doppelsitzung (= 7 Stunden) der AKUT-TE eine KZT beantragen wollte, dann würde ich 12 minus 7 = 4 Sitzungen KZT1 beantragen und um Porto zu sparen gleichzeitig 12x KZT2. Diese Möglichkeit wurde online empfohlen.

Abermals Grüße
Bettina Schulte

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