Videosprechstunde abrechnen II
Zitat von MS am 23. März 2020, 9:20 UhrLiebes HASOMED-Team,
wie kann man bei der Abrechnung im Elefanten für die Kassen kennzeichnen, dass eine Videosprechstunde durchgeführt wird. Die AMBO Datei schneidet mW nach 5 Stellen den zusätzlichen zB "V" ab. Es wird bei uns also nicht über die KV sondern direkt abgerechnet.
Viele Grüße
M.S.
Liebes HASOMED-Team,
wie kann man bei der Abrechnung im Elefanten für die Kassen kennzeichnen, dass eine Videosprechstunde durchgeführt wird. Die AMBO Datei schneidet mW nach 5 Stellen den zusätzlichen zB "V" ab. Es wird bei uns also nicht über die KV sondern direkt abgerechnet.
Viele Grüße
M.S.
Zitat von Heiko Lüttge am 23. März 2020, 16:09 UhrHallo,
das Abschneiden ist hier schon genau richtig (leider).
Ich hole mal etwas aus:
Die meisten Institute rechnen direkt mit den Kassen ab (§301 SGB V), Kassen kennen keine EBM-Ziffern (das ist KBV-Zeug), sondern Entgeltschlüssel.
Die sind 8-stellig. Die EBM-Ziffern müssen "konvertiert" werden.
35421 -> 24035421 (die 240 ist hier nur ein Beispiel.)
35421V -> 24035421V -> Fehler, nur 8 Stellen erlaubt!
Bei den Bezugspersonen wurde nach vielem hin- und her eine Sonder-Regelung getroffen:
B35421 -> 24B35421 (die vorangestellte 24 ist wieder nur ein Beispiel)
Wir versuchen bisher erfolglos einen Ansprechpartner bei den Kassen zu erreichen,
der uns sagt, dass statt der B jetzt auch V (Videosprechstunde mit Patient) oder W (Videosprechstunde mit Bezugsperson) erlaubt ist.
Trägt man das jetzt willkürlich ein, führt das im schlimmsten Fall zur Zurückweisung der kompletten Patientenrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH
Hallo,
das Abschneiden ist hier schon genau richtig (leider).
Ich hole mal etwas aus:
Die meisten Institute rechnen direkt mit den Kassen ab (§301 SGB V), Kassen kennen keine EBM-Ziffern (das ist KBV-Zeug), sondern Entgeltschlüssel.
Die sind 8-stellig. Die EBM-Ziffern müssen "konvertiert" werden.
35421 -> 24035421 (die 240 ist hier nur ein Beispiel.)
35421V -> 24035421V -> Fehler, nur 8 Stellen erlaubt!
Bei den Bezugspersonen wurde nach vielem hin- und her eine Sonder-Regelung getroffen:
B35421 -> 24B35421 (die vorangestellte 24 ist wieder nur ein Beispiel)
Wir versuchen bisher erfolglos einen Ansprechpartner bei den Kassen zu erreichen,
der uns sagt, dass statt der B jetzt auch V (Videosprechstunde mit Patient) oder W (Videosprechstunde mit Bezugsperson) erlaubt ist.
Trägt man das jetzt willkürlich ein, führt das im schlimmsten Fall zur Zurückweisung der kompletten Patientenrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH