Das erwartet Sie in den nächsten Elefant®-Versionen:
Was ist neu?
- ePA 2.0 Lizenz
- Falls für Sie notwendig: Konnektorupdate
Was müssen Sie tun?
Befolgen Sie die Anweisungen im Installationsfenster.
Diese Version ist bereits abgeschlossen.
Was ist neu?
- Abo-Lizenzbedingungen
- individueller Nachweis der TI-Fachanwendungen
- Falls von Ihnen benötigt: Bestellung der KIM-Adresse
Was müssen Sie tun?
Stimmen Sie der Lizenzvereinbarung zu, um 100 % der TI-Pauschale zu erhalten.
Mit der Version 23.03.04 können Sie bereits abrechnen.
Was ist neu?
- Aktualisierung der EBM Stammdaten
Was müssen Sie tun?
Das Update erfolgt automatisch im Hintergrund. Sie müssen nichts tun.
Nicht enthalten in Ihrem Elefant®-Abo sind: Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Ihr elektronischer Praxisausweis (SMC-B).
„Praxen erhalten […] künftig monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll. […] Nach der nun vom BMG festgelegten Ersatzvornahme erhalten Praxen ab Juli monatlich eine Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat (bezogen auf fünf Jahre) berechnet.“ (Quelle: KBV)
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine ambitionierte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege erarbeitet. Inhalte der Strategie sind neben einer Vision und Zielen für das Digitalisierungsvorhaben auch die Ausarbeitung von Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.“ (Quelle: Digitalisierungsstrategie)
Der Nachweis für das Anrecht auf eine der drei TI-Pauschalen erfolgt mittels einer Vorlage bzw. Eigenerklärung Ihrer zuständigen KV - sobald diese Vorlagen verfügbar sind. Die Auszahlung der Pauschalen durch Ihre zuständige KV erfolgt, sobald die KV wiederum Ihre Abrechnung gegenüber der KBV vollzogen hat. Das Prozedere ab 2023 ist wie folgt:
Der GKV muss seine Sammelrechnung an die Krankenkassen erstmalig zum 20. Oktober 2023 (für Quartal 3/2023) erstellen. Die Zahlung an die KVen findet erstmalig zum 20. Dezember 2023 statt. Anschließend erhalten Sie Ihre erste Auszahlung, dann rückwirkend zu den Quartalen.
In Ihrem Elefant®-Abo sind bereits alle notwendigen Gesundheitsanwendungen vorhanden, um 100 % Ihrer TI-Pauschale von Ihrer KV zu erhalten.
Außerdem stehen Ihnen die Zusatzmodule Udana, webPRAX, PsyNote, Intervisionsportal, Security-Mode und mehr zur Verfügung.
Zudem erhalten Sie Hilfe bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten, alles ist entsprechend gesetzlicher Anforderungen dokumentierbar. Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Abrechnung, einen kostenfreien telefonischen Support sowie Service-Partner:innen vor Ort.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an ti-pauschale@hasomed.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden – Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Sie mit allen wichtigen Informationen zu versorgen.
Mit dem Betreff "Änderung meiner TI-Pauschale" geht es schneller, Ihre TI-Pauschale zu ändern, falls dies der Fall sein sollte.
Wenn Ihr Konnektor nach dem 1. Juli 2023 angeschlossen wurde oder Sie bereits im Rechenzentrum sind, werden Sie automatisch in Pauschale 1 erfasst.
Ja, „Die Höhe der Pauschale ist […] von der Praxisgröße abhängig. (Quelle: KBV)
Ja, die KIM ist im Abo enthalten. Das Beantragen der KIM-Adresse und das Einrichten auf Ihrem Praxisrechner ist inklusive. Jeder Praxis wird ein KIM-Postfach kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Anpassung unseres ABO-Preises resultiert aus den geänderten Pflichtanforderungen für die Gewährung der TI-Pauschale durch die Politik und die damit verbundene Erhöhung dieser TI-Pauschale. Neben den gestiegenen technischen Anforderungen ist die Erhöhung zudem auf die Änderung zurückzuführen, dass keine Einmalkosten mehr für Therapeut:innen erstattet werden.
Einige Hersteller stellen dennoch die Kosten den Therapeut:innen und Ärzt:innen in Rechnung. Wir wollen uns dagegen wehren und erheben keine Einmalkosten mehr.
Im ABO M enthalten sind alle nötigen TI-Anwendungen wie E-Arztbrief, EAU etc., um die volle Pauschale von der KV zu erhalten. Auch die Bereitstellung neuer Konnektoren z. B. Rechenzentrum oder die Laufzeitverlängerung für den Zugang zur Telematikinfrastruktur verursacht keine Einmalkosten mehr bei Ihnen.
All diese Aspekte sind in der TI-Pauschale enthalten, die der Hersteller erhält.
Um unseren Kund:innen maximale Vorteile zu bieten, haben wir den Preis so attraktiv, transparent und gering wie möglich gehalten.
Die ABO-Nutzer:innen müssen lediglich eine geringe Zuzahlung für das Praxisverwaltungssystem entrichten, in dem ebenfalls bekannte Zusatzmodule (Udana, webPRAX, Intervision oder PsyNote) enthalten sind.
Wenn Sie nun die gesamten Kosten- und Erstattungsbestandteile betrachten, werden Sie feststellen, dass sich Ihre effektiven Kosten in Form einer Zuzahlung durch die / den Praxisinhaber:in deutlich verringert, nicht erhöht, haben.
Wir hoffen, dass Sie mit diesem neuen Abo von den erweiterten Möglichkeiten profitieren und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.