Elefant® Wissen | 23.06.2020

Neue Gebührenziffer für Portokosten ab Juli 2020

Ab dem 1. Juli 2020 ändert die KBV die Pauschalen für den Postversand von Briefen und Berichten. Für den Versand per Post gibt es dann nur noch die Pauschale 40110. Diese ist mit 81 Cent bewertet.

Die bisherigen Pauschalen 40120 bis 40126 entfallen:

  • 40120: Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax (55 Cent)
  • 40122: Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief, 90 Cent)
  • 40124: Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief, 1,45 Euro)
  • 40126: Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief, 2,20 Euro)

Mehr Informationen gibt es auf der Seite der KBV.

Update 09.10.2020

Aus einer Information der KBV: Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Vergütung des eArztbriefes und des Dienstes zu Kommunikation im Medizinwesen (KIM), wurden auch die Kostenpauschalen zur Versendung von Briefen und Telefaxen zum 1. Juli 2020 im EBM mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 481. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) neu geregelt.

Hierbei wurden die „alten“ Kostenpauschalen 40120 bis 40126 gestrichen und durch die neuen Kostenpauschalen 40110 und 40111 ersetzt. Diese waren ursprünglich mit einem fachgruppenspezifischen Höchstwert je Arzt belegt. Mit Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 513. Sitzung wurden die festgelegten Höchstwerte jedoch ausgesetzt und greifen nun erst zum 1. Oktober 2021, 1. Oktober 2022 und 1. Oktober 2023.

Folglich kann die Kostenpauschale 40110 (Brief) und 40111 (Fax) nun bis zum 30. September 2021 ohne die Begrenzung durch einen festgelegten Höchstwert abgerechnet werden (Psychotherapie: 6,48€). Die „alten“ Kostenpauschalen 40120 bis 40126 existieren nicht mehr.

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