Elefant® Wissen | 16. Juni 2022

Notfalldatenmanagement: Was Sie als Psychotherapeut:in wissen müssen

Anfang des Jahres 2022 veröffentlichten DAK Gesundheit und die ÄrzteZeitung den 3. Digitalisierungsreport 2021 (Quelle: DAK). Demnach nutzen derzeit nur 2.6 Prozent (%) der befragten Mediziner:innen das Notfalldatenmanagement (NFDM) regelmäßig. 7.9% der Befragten haben NFDM bereits ausprobiert.

Was ist NFDM und wie funktioniert es?

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) soll Ihnen als Ärzt:in oder Psychotherapeut:in medizinisch relevante Patienten-Informationen in Not-Situationen schnell zugänglich machen. Die Notfalldaten stellen Informationen beispielweise zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder Notfallkontakten dar. Diese sind direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte der Generation 2.1 (eGK 2.1) der Patient:innen gespeichert. Darüber hinaus sind Angaben zum Ablageort einer Patientenverfügung oder zum Vorhandensein eines Organspendeausweises auf der eGK speicherbar.

Die wichtigsten Informationen zum Notfalldatenmanagement stellt Ihnen unser HASOMED-Experte René Chelvier zusammengefasst in diesem Video vor: Link.

Notfalldaten anlegen, bearbeiten und löschen: So funktioniert’s!

Zur Durchführung des Notfalldatenmanagements erfüllen Sie als Behandelnde:r folgende Voraussetzungen: Technisch ist Ihre Praxis mit einem E-Health-Konnektor ausgestattet. Dieser stellt einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) her. Darüber hinaus ist das NFDM-Modul in Elefant freigeschaltet.

Um Notfalldaten zu erstellen, zu bearbeiten und zu löschen, verfügen Sie als Ärzt:in oder ärztliche:r Psychotherapeut:in über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser dient der digitalen Signatur des Zugriffs auf die Notfalldaten von Patient:innen. Aus Gründen der Datensicherheit wird jeder Zugriff auf die Notfalldaten mit dem eHBA signiert.

Mit Elefant® verfügen Sie über diese Funktion. Das Anlegen, Bearbeiten und Löschen eines Notfalldatensatzes in der Elefant® Praxissoftware zeigen wir Ihnen in diesem Video: Link.

Für die Kosten erhalten Sie eine Erstattung:

Als Praxis-Inhaber.:in haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung für die Technik, die zur Ausübung des Notfalldatenmanagements notwendig ist. Für ärztliche Leistungen, wie das Anlegen, Überprüfen, Bearbeiten und Löschen von Patientendaten erfolgt eine Vergütung. Kostenerstattung und Vergütung tragen die kassenärztliche Vereinigungen. Weitere Informationen zur Vergütung und Erstattung von Kosten finden Sie auf der NFDM-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Welche Rechte und Pflichten kommen auf Sie zu?

Ärzt:innen und ärztliche Psychotherapeut:innen sind berechtigt, Notfalldaten von Patient:innen zu lesen, zu erstellen, zu überarbeiten oder zu löschen. Dazu verfügen sie über notfall-relevante Informationen. Weitere Berufsgruppen, wie psychologische Psychotherapeut:innen, sind zum Lesen der Notfalldaten berechtigt. Grundsätzlich ist das Lesen oder Bearbeiten der Notfalldaten mit Zustimmung der Patient:innen und im Rahmen einer Behandlung erlaubt. Dazu sind die Notfalldaten durch eine PIN geschützt, die Patient:innen am Kartenterminal eingeben. Es ist ratsam, die Notfalldaten der Patient:innen regelmäßig zu aktualisieren.

Lediglich in medizinischen Notfällen ist der Zugriff auf die Notfalldaten ohne Zustimmung der Patient:innen erlaubt. Dabei wird jeder Zugriff durch Ärzt:innen, ärztlichen Psychotherapeut:innen der deren Mitarbeitende auf der der elektronischen Gesundheitskarte mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises protokolliert. Auf Wunsch der Patient:innen sind Behandelnde verpflichtet, eine Löschung der Notfalldaten vorzunehmen. In dem Fall folgt durch Sie als Behandelne:r der Hinweis auf die Folgen der Löschung. In einer Not-Situation sind keine Daten zur medizinischen Vorgeschichte der Patient:innen verfügbar. Dokumentieren Sie diesen Vorgang zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Notfalldatenmanagement: Vorteile für Patient:innen und Behandelnde

Grundsätzlich ist die Nutzung des Notfalldatenmanagements für Patient:innen freiwillig. Auch Sie als Behandelnde:r sind nicht verpflichtet, Notfalldatenmanagement zu betreiben oder Ihren Patient:innen aktiv anzubieten. Allerdings bietet das Notfalldatenmanagement Ihnen und Ihren Patient:innen verschiedene Vorteile. Neben der Verfügbarkeit von medizinischen Informationen in Not-Situationen zur schnellen Anamnese, bietet NFDM die Möglichkeit der Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA). So erhalten Sie als Behandelnde:r schnell einen Überblick über die medizinische Vorgeschichte Ihrer Patient:innen. Das erleichtert Patient:innen die Vorstellung bei Ihnen als Behandelnde:r. Patient:innen sind nicht mehr gefordert, alle Medikamente aufzulisten und ihre medizinische Vorgeschichte zusammenzufassen. Stattdessen finden Sie alle relevanten Informationen in den Notfalldaten zusammengefasst. Notfalldatemnanagement erleichtert auch Behandelnden die Arbeit. Im Ernstfall haben Sie schnellen Zugriff auf notfall-relevante Patientendaten.

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