Abrechnung ohne Lesen der Karte
Zitat von Praxis_E am 30. November 2023, 12:36 UhrIch konnte aufgrund von Internetproblemen bei einigen Patienten dieses Quartal keine Karte einlesen. Kann ich trotzdem die erbrachten Leistungen abrechnen? Wenn ja, wie? Ignoriere ich einfach den Warnhinweis "Karte nicht eingelesen"?
Das Ersatzverfahren habe ich bei den Neupatienten angewendet, hier erscheint jedoch auch der Warnhinweis. Was muss ich noch tun?
Vielen Dank!
Ich konnte aufgrund von Internetproblemen bei einigen Patienten dieses Quartal keine Karte einlesen. Kann ich trotzdem die erbrachten Leistungen abrechnen? Wenn ja, wie? Ignoriere ich einfach den Warnhinweis "Karte nicht eingelesen"?
Das Ersatzverfahren habe ich bei den Neupatienten angewendet, hier erscheint jedoch auch der Warnhinweis. Was muss ich noch tun?
Vielen Dank!
Zitat von Heiko Lüttge am 1. Dezember 2023, 10:24 UhrHallo,
hier greift leider meij
"Fragen Sie Ihre KV"-Sticker, sorry.
Der Patient muss Ihnen nachweisen, dass er bei der entsprechenden Kasse versichert ist.
Das erfolgt durch die
- Versichertenkarte
- oder durch die "Ersatzbescheinigung der Krankenkasse anstatt der eGK"
Sie müssten vor der Abrechnung also von allen Patienten, deren Karte Sie im Quartal nicht gelesen haben (nicht konnten),
eine Ersatzbescheinigung anfordern.
Leider
MfG
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH
Hallo,
hier greift leider meij
"Fragen Sie Ihre KV"-Sticker, sorry.
Der Patient muss Ihnen nachweisen, dass er bei der entsprechenden Kasse versichert ist.
Das erfolgt durch die
- Versichertenkarte
- oder durch die "Ersatzbescheinigung der Krankenkasse anstatt der eGK"
Sie müssten vor der Abrechnung also von allen Patienten, deren Karte Sie im Quartal nicht gelesen haben (nicht konnten),
eine Ersatzbescheinigung anfordern.
Leider
MfG
Heiko Lüttge
HASOMED GmbH