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Abrechnung ohne Lesen der Karte

Ich konnte aufgrund von Internetproblemen bei einigen Patienten dieses Quartal keine Karte einlesen. Kann ich trotzdem die erbrachten Leistungen abrechnen? Wenn ja, wie? Ignoriere ich einfach den Warnhinweis "Karte nicht eingelesen"?

Das Ersatzverfahren habe ich bei den Neupatienten angewendet, hier erscheint jedoch auch der Warnhinweis. Was muss ich noch tun?

Vielen Dank!

Hallo,

hier greift leider meij

"Fragen Sie Ihre KV"-Sticker, sorry.

Der Patient muss Ihnen nachweisen, dass er bei der entsprechenden Kasse versichert ist.

Das erfolgt durch die

  • Versichertenkarte
  • oder durch die "Ersatzbescheinigung der Krankenkasse anstatt der eGK"

Sie müssten vor der Abrechnung also von allen Patienten, deren Karte Sie im Quartal nicht gelesen haben (nicht konnten),

eine Ersatzbescheinigung anfordern.

 

Leider

 

MfG

Heiko Lüttge

HASOMED GmbH