KV-Abrechnung vor dem Update?
Zitat von test123 am 27. März 2012, 13:05 UhrHallo,
ich bin immer unschlüssig, ob ich die anstehende Quartalsabrechnung vor oder nach dem Update durchführen sollten, oder ist das im Grunde egal?Gruß
Th. Hortlik
Hallo,
ich bin immer unschlüssig, ob ich die anstehende Quartalsabrechnung vor oder nach dem Update durchführen sollten, oder ist das im Grunde egal?
Gruß
Th. Hortlik
Zitat von test123 am 27. März 2012, 13:05 UhrEs ist im allgemeinen egal, wenn ob das Update vor oder nach der Quartalsabrechnung installiert wird. Wenn es erforderlich sein sollte, das Update VOR DER ABRECHNUNG zu installieren, dann weisen wir im Anschreiben zum Update BESONDERS und DEUTLICH darauf hin! Denkbar ist z.B. ein solcher Fall, wenn die KBV nachträglich für das laufende laufenden Quartal neue Prüfmodule oder Abrechnungsdaten zur Verfügung stellt.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber
:Hallo,
:ich bin immer unschlüssig, ob ich die anstehende Quartalsabrechnung vor oder nach dem Update durchführen sollten, oder ist das im Grunde egal?
:
:Gruß
:Th. Hortlik
Es ist im allgemeinen egal, wenn ob das Update vor oder nach der Quartalsabrechnung installiert wird. Wenn es erforderlich sein sollte, das Update VOR DER ABRECHNUNG zu installieren, dann weisen wir im Anschreiben zum Update BESONDERS und DEUTLICH darauf hin! Denkbar ist z.B. ein solcher Fall, wenn die KBV nachträglich für das laufende laufenden Quartal neue Prüfmodule oder Abrechnungsdaten zur Verfügung stellt.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber
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:Gruß
:Th. Hortlik
Zitat von test123 am 27. März 2012, 13:05 UhrEs ist im allgemeinen egal, wenn ob das Update vor oder nach der Quartalsabrechnung installiert wird. Wenn es erforderlich sein sollte, das Update VOR DER ABRECHNUNG zu installieren, dann weisen wir im Anschreiben zum Update BESONDERS und DEUTLICH darauf hin! Denkbar ist z.B. ein solcher Fall, wenn die KBV nachträglich für das laufende laufenden Quartal neue Prüfmodule oder Abrechnungsdaten zur Verfügung stellt.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber
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:Gruß
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Es ist im allgemeinen egal, wenn ob das Update vor oder nach der Quartalsabrechnung installiert wird. Wenn es erforderlich sein sollte, das Update VOR DER ABRECHNUNG zu installieren, dann weisen wir im Anschreiben zum Update BESONDERS und DEUTLICH darauf hin! Denkbar ist z.B. ein solcher Fall, wenn die KBV nachträglich für das laufende laufenden Quartal neue Prüfmodule oder Abrechnungsdaten zur Verfügung stellt.
Viele Grüße
Dr. Peter Weber
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